Zentrale CIP-Pools Referenznummer der Bekanntmachung: BE-2022-790
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale CIP-Pools
Lieferung von Computern inkl. Maus und Tastatur, Monitoren, Peripherie für MAC, Beamern und Software für die zentralen CIP-Pools der Fachbereiche Kunst und Design.
PC Arbeitsplätze (PC Workstation inkl. Maus und Tastatur)
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
PC Arbeitsplätze (PC Workstation inkl. Maus und Tastatur)
Monitore
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Monitore
MAC-Arbeitsplatz sowie Peripherie für MAC
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
MAC-Arbeitsplatz sowie Peripherie für MAC
Kurzdistanzbeamer
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Kurzdistanzbeamer
Software
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Software
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem
das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise
zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung,
durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren
nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren
Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen
und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/
Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten
Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3
geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied
einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im
jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen
abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis
10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3
dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch
über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht
im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten
nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken
oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz
2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/
sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1
oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.
1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/
sind.
Freitag, 3. September 2021, 08:21
BE-2021-404
Auftragsbekanntmachung: 8 / 16
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen
nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit
des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2
500000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000
000
EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 100 000 EUR,
Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR und der
Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter
Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48
VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47
VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,
zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten
Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers
auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der
Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Angaben über die
durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei
Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8); Angabe, welche Teile des
Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt (§ 46
VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die
Verpflichtungserklärung
der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie
die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten
Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer
anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47
VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. §
47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,
zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf
Anforderung
des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum
Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den
Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem
Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber
dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu
stellen (siehe auch § 160 GWB, Abs. 3).