Stadtumbau-Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Aufwertung LHS Magdeburg "Sanierung Eskarpenmauer Maybachstraße 1.BA"Los 5.02 - Baufeldfreimachung, Umpflanzung und Rodung von Bewuchs (30-ZV-0177/22) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0177/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtumbau-Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Aufwertung LHS Magdeburg "Sanierung Eskarpenmauer Maybachstraße 1.BA"Los 5.02 - Baufeldfreimachung, Umpflanzung und Rodung von Bewuchs (30-ZV-0177/22)
Bestand: Es handelt sich um eine mit Wildstauden und Röhrichten bewachsene feuchte bis nasse Fläche zwischen der Eskarpenmauer und der Künette in der Maybachstraße in Magdeburg. Für die Sanierung der Eskarpenmauer ist für die Errichtung des Arbeitsraumes die Freimachung des Geländes erforderlich.
Planung: Im Baubereich befindet sich ein geschütztes Biotop bestehend aus einem größeren zusammenhängenden Röhrichtbestand. Dieser sowie die jap. Pestwurzbestände sind umzupflanzen. Es wird in 3 Hauptbauabschnitten gearbeitet. Baubeginn ist im Herbst 2022 mit den Umpflanzarbeiten der BA 1.1.1 und 1.1.2. Die Umpflanzarbeiten für die Baufeldfreimachung der BA 1.2.1 und 1.2.2 beginnen im Frühjahr 2024, die letzten Umpflanzarbeiten für die BA 1.3.1 und 1.3.2 beginnen im Frühjahr 2025. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten im 1 Quartal 2026 werden die Pflanzarbeiten ausgeführt. Die Baufeldfreimachung folgt dem Bauablauf der Mauersanierung und zieht sich ebenfalls über den gesamten Ausführungszeitraum. Weiterhin sind Bestände des jan. Knöterichs im Baubereich vorhanden. Diese sind vollständig zu beseitigen inkl. Bodenaustausch.
Magdeburg
Geländeflächen, sonstiges
- Staudenflächen roden ca. 950 m²
- Baumfällung ca. 1 Stk.
Vegetationsarbeiten
- Umpflanzungen ca. 600 m²;
- Solitärpflanzungen ca. 3 Stk.;
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Ausführungsbeginn Bauabschnitt 1.1.1 und 1.1.2, Umpflanzung in den Bereich hinter den gesamtem Bauabschnitt 1, Ausführungsbeginn 01.10.2022;
Ausführung Bauabschnitt 1.2.1 und 1.2.2, Umpflanzung in Bauabschnitt 1.1.1 und 1.1.2 Ausführung im Frühjahr 2024;
Ausführung Bauabschnitt 1.3.1 und 1.3.2, Umpflanzung in den Bereich 1.1.1 und 1.1.2, Ausführung im Frühjahr 2025;
Pflanzarbeiten ist zu vollenden bis zum 30.6.2026
306.2.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtumbau-Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Aufwertung LHS Magdeburg "Sanierung Eskarpenmauer Maybachstraße 1.BA"Los 5.02 - Baufeldfreimachung, Umpflanzung und Rodung von Bewuchs (30-ZV-0177/22)
Ort: Coswig OT Stackelitz
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Diese Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn die Eigenerklärung nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist, kann sie behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.
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Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
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Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und Erklärung zur Handwerksrolle sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Hinweise für elektronische Angebote" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]