Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 70.04/03/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]07974
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-184e131c427-502cafa0c72544c0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 70.04/03/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners 8 Lose

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 229 852.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 8
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Ausbringung eines Biozids mittels Luftfahrzeug

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Ausbringung eines Biozids mittels Luftfahrzeug.

Vorhabensort:

Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen. Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 235,00 Hektar. Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagerteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung.

Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befallsflächen wird durch das Umweltamt des Landkreises Stendal koordiniert.

Leistungszeitraum:

Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 17. April 2023 bis 18. Juni 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Anforderungen an Technik und Ausrüstung:

Mindestanforderungen an das Luftfahrzeug:

- Luftfahrzeug mit spezieller festangebauter Applikationstechnik (z.B.: Simplex oder Isolair Sprühanlage)

- abdriftmindernde Injektordüsen 110_05

- Mindestarbeitsbreite von etwa 30 m

- Einrichtung zur GPS-Aufzeichnung der Flugbahnen

Bei außerplanmäßigem Ausfall des Luftfahrzeugs muss innerhalb von einem Zeitraum von zwei Tagen eine Ersatzmaschine bzw. die Reparatur des Luftfahrzeugs erfolgen, um die Bekämpfung im vorgesehenen Zeitraum durchführen zu können.

Mindestanforderungen an sonstige Ausrüstung:

- Befülleinrichtung am Boden

- Windsack sowie funktionstüchtige Wind- und Temperaturmessgeräte, die mit einem max. Fehler von 1m/s bzw. 2 Grad Celsius messen

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Auflagen:

Je nach Witterung kann die Befliegung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden. Insbesondere bei horizontalem Wind über 5 m/s sowie Windböen, die die Anwendung beeinträchtigen können und/oder mit Einsetzen von Thermik sowie bei Lufttemperaturen über + 25 Grad Celsius im Schatten kann die Befliegung unterbrochen werden.

Das Mittel zur Bekämpfung ist durch den Auftragnehmer zu stellen.

Die Befliegung ist mittels GPS-Aufzeichnung sorgsam zu protokollieren.

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 2300 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 17. April 2023 bis 18. Juni 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Anforderungen an Technik und Ausrüstung:

Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von 45m in die Höhe leisten können.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Auflagen:

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.

Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 vom Boden mittels Biozid im Süden und Osten des Landkreises Stendal

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Gemeinde Elbe-Havel-Land und Havelberg), im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gemeinde Tangermünde und Tangerhütte). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen.

Es sind voraussichtlich etwa 4573 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 650 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land: 1753 Bäume; Hansestadt Tangermünde: 247 Bäume; Stadt Tangerhütte: 470 Bäume; Landesstraßenbaubehörde Straßenmeisterei Stendal 72 Bäume und Straßenmeisterei Osterburg 156 Bäume sowie der Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 1225 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 17. April 2023 bis 18. Juni 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Anforderungen an Technik und Ausrüstung:

Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Auflagen:

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.

Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagslimitierung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4 als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet VG Seehausen, Arneburg-Goldbeck

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde (VG) Seehausen und Arneburg-Goldbeck des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 3953 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck: 1700 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 2253 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 17. April 2023 bis 18. Juni 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Anforderungen an Technik und Ausrüstung:

Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Auflagen:

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.

Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagslimitierung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4 als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der EG Bismark und Osterburg

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen in der Einheitsgemeinde (EG) Stadt Bismark und der Einheitsgemeinde Stadt Osterburg. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 3840 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung:

Einheitsgemeinde Stadt Bismark 568 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Osterburg 929 Bäume; Landesstraßenbaubehörde Straßenmeisterei Stendal 913 Bäume; Straßenmeisterei Osterburg 461 Bäume sowie des Landkreises Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 969 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 17. April 2023 bis 18. Juni 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Anforderungen an Technik und Ausrüstung:

Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Auflagen:

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.

Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagslimitierung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4 als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6 mechan. Behandl. VG Seehausen, EG Osterburg, Kreisstraßen & Radwege LK SDL

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt in Ortslagen und in Siedlungsnähe im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde (VG) Seehausen und Einheitsgemeinde (EG) Stadt Osterburg sowie an Kreisstraßen und überregionalen Radwegen im Landkreis Stendal (LK SDL). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen.

Es sind voraussichtlich etwa 664 Einzelbäume zur mechanischen Bekämpfung vorgesehen.

Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Verbandsgemeinde Seehausen 10 Bäume, Einheitsgemeinde Osterburg 30 Bäume, Landesstraßenbaubehörde Straßenmeisterei Osterburg 145 Bäume und des Landkreises Stendal 479 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 01. Juni 2023 bis 31. August 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung:

- Industriestaubsauger der Feinstaubklasse H

- Schlauchdurchmesser von 50 mm

- Staubsaugerbeutel der Feinstaubklasse H (H-Filter)

- Hebebühne/Hubsteiger etc. zum Erreichen der Einsatzhöhe

Auflagen:

Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.

Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.

Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagslimitierung:

Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch zwei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7 mechan. Behandl. EG Bismark, Havelberg, Kreisstraßen & Radwege LK Stendal

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen in Ortslagen und Siedlungsnähe in der Einheitsgemeinde (EG) Stadt Bismark und der Einheitsgemeinde Hansestadt Havelberg sowie an Kreisstraßen und überregionalen Radwegen im Landkreis Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.

Es sind voraussichtlich etwa 557 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen.

Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 89 Bäume; Einheitsgemeinde Hansestadt Havelberg: 10 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 458 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 01. Juni 2023 bis 31. August 2023

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung:

- Industriestaubsauger der Feinstaubklasse H

- Schlauchdurchmesser von 50 mm

- Staubsaugerbeutel der Feinstaubklasse H (H-Filter)

- Hebebühne/Hubsteiger etc. zum Erreichen der Einsatzhöhe

Auflagen:

Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.

Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.

Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagslimitierung:

Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch zwei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8 mittels Nematoden EG Osterburg, Tangermünde, Kreisstraßen im Süden LK SDL

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Nematoden.

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die biologische Bekämpfung mittels Nematoden erfolgt an Bäumen in der Einheitsgemeinde (EG) Stadt Osterburg und Einheitsgemeinde Tangermünde sowie an Kreisstraßen im Süden des Landkreises Stendal (LK SDL). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen.

Es sind voraussichtlich etwa 137 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Einzusetzende Nematoden:

Die Leistung umfasst die Anwendung zugelassener biologischer Mittel (tp - nema) in der u. g. Menge und Konzentration. Die Menge ist von der beauftragten Firma als Auftragsnehmer (AN) bereitzustellen und Bestandteil der Leistung. In Deutschland gelten Nematoden als Makroorganismen und sind nicht zulassungspflichtig.

Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen

Aufgrund der biologischen Entwicklung der Larve und dem damit gegebenen Zeitfenster ist es erforderlich, den Einsatz mindestens 2 Mal durchzuführen.

Art der biologischen Bekämpfung

Die Leistung umfasst den Einsatz von Hochleistungssprühgeräten vom Boden aus für Bäume

bis zu einer Höhe von ca. 25 Metern. Optional kann auch der Einsatz von Hubsteigern notwendig sein. Dabei wird eine mittlere Dichte angenommen.

Die Leistung der Bekämpfung mit Nematoden ist voraussichtlich im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 18.06.2023 auszubringen. Im Anschluss der Erstbehandlung erfolgt die Zweitbehandlung nach ca. 10 Tagen. Es ist darauf zu achten, dass bereits eine fortgeschrittene Blattentwicklung vorhanden ist. Die Bekämpfung mit Nematoden ist lediglich bis zum 3. Larvenstadium einzusetzen. Der Leistungsabruf erfolgt durch den Auftraggeber (AG).

Der Einsatz von technisch geprüften und zugelassenen Geräten zur Ausbringung der Nematoden (bewegliche Sprühgebläse mit mindestens 10 Düsen mit einem Durchmesser von mindestens 0,8 mm in vertikaler und horizontaler Ausrichtung einschließlich einer Dokumentationspflicht über den Einsatz ist zu gewährleisten. Die eingesetzten Sprühgeräte müssen für Arbeiten mit einer zu erwartenden Höhe von mindestens 25 Meter ausgestattet sein.

Beschaffung und Bereitstellung der Nematoden obliegt dem Auftragnehmer (AN). Die Anwendungsmenge ist mit 50 Millionen Nematoden plus 100 g Zusatzstoff auf 100 Liter Wasser Spritzbrühe (500.000 Nematoden pro Liter) auszubringen. Der Einsatz der Zusatzstoffe muss gewährleistet werden damit die Nematoden mindestens 2 Stunden auf den Raupen überleben können. Der Baum ist vollständig mit der Spritzbrühe zu benetzen. Der Druck ist zwingend der Baumhöhe anzupassen und darf 8 Bar nicht überschreiten. Beim Einsatz darf die Windstärke 2 nicht überschritten werden. Die Außentemperatur darf beim Bekämpfungseinsatz und mindestens 2 Stunden danach 8 Grad Celsius nicht unterschreiten. Der Einsatz der Nematoden darf erst abends nach 21:00 Uhr erfolgen. Eine Wasserentnahme aus Oberflächenwasser ist nicht zulässig. Der AG wird zu jedem Einsatz vom AN eine Probe des zu versprühenden Gemisch zur Untersuchung der Zusammensetzung abnehmen. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.

Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 18/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer

Bietergemeinschaft einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst

folgende Angaben:

- Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, gleichwertiges

Register)

- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung.

Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.

2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:

2.1) entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, gleichwertiges Register)

2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

3) Der Auftraggeber wird ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vornehmen. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.

4) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Bedingungen können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Geforderte Angaben/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Bedingungen nicht oder nicht

hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.

5) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Mit dem Angebot ist vom Bieter einzureichen:

Versicherungsnachweis der Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen der vorgenannten Deckungssummen (2-fach maximiert). Besteht aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung oder keine mit den geforderten Mindestdeckungssummen/Mindestmaximierung, ist eine Zusicherung der Versicherung einzureichen, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und Mindestmaximierung abgeschlossen wird.

2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die hier unter 1) genannte Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und Mindestmaximierung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert oder für die Bietergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller Mitglieder (zum Beispiel Projektversicherung) zu erbringen und der/die entsprechende(n) Versicherungsnachweis(e)/Zusicherung(en) der Versicherung mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.

3) Die hier unter 1) bzw. 2) genannte(n) Unterlage(n) bezüglich der Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und Mindestmaximierung können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des

präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben/Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.

4) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI. 3) 3) dieser Bekanntmachung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1): Mindestdeckungssummen/Mindestmaximierung der Betriebshaftpflichtversicherung:

- 1.500.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden,

- Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen der vorgenannten Deckungssummen (2-fach maximiert)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer

Bietergemeinschaft einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst

folgende Angaben:

- Erklärung, dass in den letzten bis zu 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,

- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen

Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV

2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:

2.1) 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen pro Leistungsart [chemische Bekämpfung mittels Luftfahrzeug (Los 1), chemische Bekämpfung mittels Bodensprühgerät (Lose 2 bis 5), mechanische Bekämpfung durch Absaugen und sachgerechte Entsorgung (Lose 6 und 7)] bzw. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen für die Leistungsart biologische Bekämpfung vom Boden mittels Nematoden (Los 8), die das Los/die Lose betrifft, für das/die das Angebot des Bieters/Bietergemeinschaft in die engere Wahl kommt, aus den letzten bis zu 3 Jahren mit mindestens Angabe des Empfängers der Leistung, der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme sowie des Ausführungszeitraumes.

Bei einer Bietergemeinschaft ist die genannte Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt einzureichen.

2.2) Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren

Bei einer Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft werden kumulativ betrachtet.

3) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Angaben/Unterlagen können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens

erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV).

Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.

4) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2.1) 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen pro Leistungsart [chemische Bekämpfung mittels Luftfahrzeug (Los 1), chemische Bekämpfung mittels Bodensprühgerät (Lose 2 bis 5), mechanische Bekämpfung durch Absaugen und sachgerechte Entsorgung (Lose 6 und 7)] bzw. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen für die Leistungsart biologische Bekämpfung vom Boden mittels Nematoden (Los 8), die das/die Lose betrifft, für das/die das Angebot des Bieters/Bietergemeinschaft in die engere Wahl kommt, aus den letzten bis zu 3 Jahren

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Angebot sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) einzureichen:

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 Absatz 1 und 3 LVG LSA,

- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA,

- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 13 Absatz 2 und 4 LVG LSA.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen folgende Erklärungen gemäß LVG LSA auch für diese Unternehmen einzureichen:

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 Absatz 1 und 3 LVG LSA,

- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA.

Die Erklärungen können eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/erklaerungen-lvg-evergabe.html

Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/01/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine

Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt

234) aller Mitglieder in Textform abzugeben:

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall

erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die

Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter

bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

2) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt die Namen dieser Unternehmen anzugeben und einen Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen

einzureichen.

3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4) genannten Unterlagen und die unter III.1.2) 1) genannte Unterlage bzgl. der

Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und Mindestmaximierung bzw. die unter III.1.2) 3) genannte Unterlage sowie in Bezug auf die vom Unterauftragnehmer übernommenen Leistungsteile die unter III.1.3) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4) genannten Unterlagen und, soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind, im Umfang der Eignungsleihe für die unter III.1.3) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen für Unternehmen, denen sich der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe). Die Berufung auf die Betriebshaftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausgeschlossen (soweit ein Unternehmen vom Versicherungsschutz eines anderen Unternehmens mit umfasst - also mitversichert ist - bedarf es keiner Eignungsleihe).

4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124, Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei.

5) Die Angebotsabgabe sowie die Kommunikation während des Vergabeverfahrens (Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und deren Beantwortung, ggf. erforderliche Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen, Einreichung von Unterlagen auf gesondertes Verlangen, etc.) erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de. Dafür ist eine Registrierung auf der Internetseite https://www.evergabe.de (kostenfreies evergabe.de-Konto) sowie die Benutzung der kostenfreien Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich. Voraussetzung für den Start der Bietersoftware AI Bietercockpit ist die einmalige Installation des AI Weblaunchers.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: https://www.evergabe.de/hilfe-und-service bzw. https://www.evergabe.de/auftragnehmer/einfache-angebotsabgabe/

(hier einschlägig: Elektronische Angebotsabgabe mit dem

AI Bietercockpit).

6) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen

(Bieterfragen) sind bis spätestens 10.01.2023 über die

Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).

Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:

- innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),

- ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),

- wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der

Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/12/2022