Bewachungs-, Empfangs- und Schließdienst für das Finanzamt Dessau-Roßlau (Finanzdienste, Standort Dessau-Roßlau) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 131 OV 012022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-finanzamt/finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-, Empfangs- und Schließdienst für das Finanzamt Dessau-Roßlau (Finanzdienste, Standort Dessau-Roßlau)
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines
Dienstleistungsvertrages für den Bewachungs-, Empfangs- und Schließdienst für das Finanzamt Dessau-Roßlau (Finanzdienste, Standort Dessau-Roßlau) (vgl. Anlage „5 - Leistungsbeschreibung“).
b) Zur Gewährleistung der Sicherheitsbedürfnisse des genannten Finanzamtes besteht ein besonderes Interesse an einer sehr guten Bewachungs- und Sicherungsqualität und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher.
c) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 5. Der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt
beschreiben:
- Empfangsdienst
- Schließdienst spät
- Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung
- Objektschutz/Kontrollfahrten
- Beflaggung (bei Bedarf)
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg
in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.06.2024 für das Optionsjahr 2025,
b) bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
c) bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Grundangaben zum Auftrag (vgl. Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft)
a) Angabe aller erforderlichen Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister (vgl. § 6 Absatz 1 WRegG)
b) Eigenerklärung Bietergemeinschaft (vgl. ARGE)
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
c) Eigenerklärung Eignungsleihe und Unterauftragnehmereinsatz
d) Eigenerklärung zum Tarifvertrag (z. B. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis, Allgemeinverbindlichkeitserklärung)
e) Eigenerklärung Berufsgenossenschaft
f) Eigenerklärung Präqualifizierung
Erklärung,
- dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat in einfacher Kopie dem Angebot beizufügen.
oder
- dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister
Eigenerklärung,
- dass der Bieter im Handels- und/oder Berufsregister eingetragen ist und einen aktuellen Auszug beigefügt hat.
oder
- dass der Bieter nicht zur Eintragung im Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet ist.
3. Spezifische Eigenerklärungen
Eigenerklärung,
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt und dass insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
b) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung - bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht - vorliegt.
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) nicht vorliegen.
e) Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB (soweit erforderlich).
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 250.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten: 40.000 Euro
- Verlust bewachter Sachen: 15.000 Euro
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter)
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: 165.000
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. Eigenerklärung zur Reduzierung der CO2-Emissionen, dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird.
6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird.
7. Eigenerklärungen gem. § 34a GewO,
a) dass einer Gewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO vorliegt und diese als eine einfache Kopie dem Angebot beigefügt wurde.
b) dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig im Sinne des § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
c) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für unser Unternehmen vorliegen.
d) dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
8. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2b - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2b - Eigenerklärung Sanktionen
Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für jeden Bewerber und Unterauftragnehmer (hier nur erste Stufe/Ebene) dem Angebot beigefügt wurde.
9. Eigenerklärung Referenzen (vgl. A2 - Bieter- und Eignungsauskunft, Ziffer 4.)
Der Nachweis über die Referenzen erfolgt als Eigenerklärung über das Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft in der geforderten Anzahl und unter Beachtung der gestellten Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffern 3.2. und 3.3.). Weitere Referenzen können mit dem Formblatt A2a - Eigenerklärung Referenz erfolgen. Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2019 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
10. Eigenerklärung Referenzen (vgl. A2 - Bieter- und Eignungsauskunft, Ziffer 4.)
Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2019 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die folgenden Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffern 3.2. und 3.3.) sind zu beachten:
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste = Empfangsdienst (Anzahl 2), Aufschaltung Alarmanlage und Alarmverfolgung (Anzahl 3)
11. Unternehmensdarstellung
Es ist dem Angebot eine Unternehmensdarstellung beizufügen, um unter Beachtung der festgelegten und beschriebenen Leistungs- und Eignungskriterien eine bessere Beurteilung des Bieters vorzunehmen.
Diese Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (z. B. Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, Leistungsspektrum des Bieters mit Bezug auf die zu erbringende Leistung) eingegangen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung). Hier gilt eine Ausnahme: Teilnehmer, die bereits im vorangegangen Verfahren GS 141 OV 012022 eine Objektbesichtigung für Los 2 (= Finanzamt Dessau-Roßlau, Finanzdienste) durchgeführt haben, müssen diese (erneute) Objektbesichtigung nicht verpflichtend wahrnehmen. Eine Bestätigung dieser Objektbesichtigung des ehemaligen Verfahrens muss dann dem Angebot in diesem Offenen Verfahren beigefügt werden.
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.01.2023, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabeonline.de.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifiziert elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.
10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 -Angebotsaufforderung.
11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).
19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 -Angebotsaufforderung Ziffer 12.):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
21. Es gilt deutsches Recht.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/