Modernisierung des Rathauses Sangerhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 170-2006-32_VGV 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sangerhausen.de/
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Rathauses Sangerhausen
Das Rathaus ist ein Einzeldenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Gebäudelänge von ca. 42 Metern und einer Gebäudebreite von ca. 14 m. Es wurde in den Jahren 1431 bis 1437 anstelle eines Vorgängerbaus neu errichtet, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts um einen östlichen Erweiterungsbau ergänzt und in der Folge mehrfach umgebaut. Im Rahmen der Städtebauförderung sind zwischen 1999 und 2002 umfangreiche Maßnahmen zur statisch-konstruktiven Sicherung sowie restauratorischen Instandsetzung des Westgiebels durchgeführt worden. In den Jahren 2009 bis 2010 wurde der Ostgiebel mit der großen Freitreppe erneuert. Das Gebäude weist jedoch weitere bauliche Mängel und funktionale Missstände auf, die den Weiterbetrieb in der Zukunft gefährden.
Die Stadt möchte die denkmalpflegerische Instandsetzung des Gebäudes abschließen und die Innenräume unter Beachtung der baugeschichtlichen Befunde für eine zeitgemäße Nutzung einer digitalen Verwaltung modernisieren. Die Modernisierungsmaßnahmen sollen zu einer weitgehenden Barrierefreiheit und zur energetischen Ertüchtigung des gesamten Gebäudes führen. Außerdem soll die gestalterische Anmutung dem Charakter eines historischen Gebäudes mit einer weltoffenen und bürgerfreundlichen Verwaltung gerecht werden.
Markt 2-4 in 06526 Sangerhausen
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI 2021
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Der genaue Leistungsumfang kann dem Vertragsmuster entnommen werden. Das Muster des Honorarvertrages ist ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung dem Vergabeportal zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone IV zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI
Brandschutzplanung nach AHO Schriftenheft Nr. 17
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß 1.4 des AHO Schriftenheftes Nr. 17 sein. Der genaue Leistungsumfang kann dem Vertragsmuster entnommen werden. Dieses befindet sich derzeit in der Aufstellung und wird in Verbindung mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 8
Die Besonderen Leistungen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot einzureichen. Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Formblatt Angebot.docx). Selbst gefertigte Anlagen hierzu sind zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln. Der Termin zur Einreichung der Angebote bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers
Gebäudeplanung: Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Brandschutzplanung: Qualifikationsnachweis als Prüfingenieur/-in für Brandschutz. Alternativ zulässig ist der Eintragungsnachweis in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in einem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Brandschutznachtweises § 64 Abs. 4 bis 6 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für die Gebäudeplanung des Umbaus/Modernisierung eines Verwaltungsgebäudes mit Publikumsverkehr. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes der aktiven Mitwirkung in Fördermittelverfahren. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für Denkmalschutz und Brandschutzplanung. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hier die Angabe zu den vorgesehenen Projektleitern/-innen und Bauleiter- /in sowie deren Qualifikation und Berufserfahrung. Die Projekt- und Bauleitung kann von einer Person übernommen werden. Hierfür können maximal 18 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 12 Punkte erreicht werden.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst, abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind Öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote mit Lösungsvorschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.