Stadt Genthin, Feuerwehrgebäude Genthin, Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung "Elektro" Referenznummer der Bekanntmachung: 238/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Genthin, Feuerwehrgebäude Genthin, Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung "Elektro"
Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau Feuerwehrgebäude Genthin( Hier nur LOS 3) von
1. Objektplanungsleistungen § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 "Gebäude" und "Innenräume", Lph. 1 - 9; stufenweise Beauftragung; Vertiefte Kostenverfolgung, Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen, Brandschutzplanung und baulicher Schallschutz als Besondere Leistung (LOS 1)
2. Fachplanungsleistungen TGA nach § 53 HOAI (HLSK), Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung (LOS 2):
3. Fachplanungsleistungen TGA nach § 53 HOAI (ELT), Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung (LOS 3,):
4.
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2021, Lph. 1-6, stufenweise Beauftragung: Raumakustik als Besondere Leistung (LOS 4,):
5. Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 38 HOAI, Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung (LOS 5):
Die Leistungen sind für das Bauvorhaben des Ersatzneubaus Feuerwache Genthin bestimmt.
Ausgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum,
Fachplanungsleistungen TGA nach § 53 HOAI ("Elektro"), Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung (LOS 3):
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
a) Eignungsprüfung:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle
ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Für jedes Los, für das der Bewerber teilnehmen will, sind im Teilnahmeantrag 2 Referenzen zu benennen. Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen für mehrere Lose erfüllt, ist es auch möglich, diese Referenz mehrfach abzugeben. Die Referenzen müssen aber für jedes Los erkennbar als "Referenz 1 oder Referenz 2" bezeichnet sein.
b) Auswahlentscheidung bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern:
Es werden die 3 bis 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit 75 Punkten ("Vergleichbarkeit") bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix (siehe Ausschreibungsunterlagen) ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.2 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 dieser Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 25, 50, 75, 100 und 150 betragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nicht berücksichtigte geeignete Bewerber in das Verhandlungsverfahren zur Aufrechterhaltung des nachrücken zu lassen, etwa für den Fall, dass zunächst berücksichtigte Bewerber im Verhandlungsverfahren wieder ausscheiden. Der Auftraggeber trifft in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für die Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber für muss den Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" erbringen
Berufshaftpflichtversicherung
Umsatz
Zahl der Mitarbeiter
Zahl der Berufsträger
2 Referenzen
Berufserfahrung Projektleiter
Zahl der Mitarbeiter
Zahl der Berufsträger
Beide Referenzen je Los müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 3 bis 8 des § 55 HOAI und die vergangenen 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen, wobei beide Referenzen insoweit vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 3 bis 8 bereits erbracht)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6BUF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB