System für statische und dynamische Stabilitätsanalyse
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
System für statische und dynamische Stabilitätsanalyse
System für statische und dynamische Stabilitätsanalyse
SASO-Grundfunktionalitäten:Netzanalyse,Visualisierung,DSA
Hardware:
2 leistungsstarke VM Hosts
1 ICP
1 LD Rechner
SASO-Grundfunktionalitäten:
Netzanalyse: Lastflussrechnung, Ausfallvariantenrechnung
Visualisierung: Listen und Diagramme, CGMES-Diagrammlayout für Netz und Umspannanlagen, Gene-rierte Netz- und Anlagenbilder, Isofläche und Flussrichtung, Kurvendarstellung, Kiviat-Diagramm für Spannungen und Leistungsaustausch
Datenexport (CGMES)
Simulationsmodus – globale oder lokale Veränderung statischer und dynamischer Daten, zeitraum-übergreifende Simulationen
Datenmodellarchivierung
DSA:
Transient Security Assessment: Ermittlung der kritischen Fehlerklärungszeit zur Bewertung der tran-sienten Polradwinkelstabilität, Dynamische Mapping und Modellierung von Netzkomponenten aus dem Bestandsystem für dynamische RMS-Simulation, Statische Definition oder dynamische Generie-rung von Fehlerszenarien (kraftwerknahe Fehler, Leitungsfehler oder Sammelschienenfehler), Über-wachung der transienten Spannungseinbrüche, Identifikation kritischer Generatoren und automati-sche Ermittlung von netz- und marktbezogenen Maßnahmen, Nachbildung der Schutzeinrichtung mit anwenderdefinierter Regeln, Zeitraumübergreifende Berechnungen
Voltage Security Assessment: Ermittlung des Spannungskollaps (Nasenpunkt) und der maximalen übertragbaren Leistungen mithilfe Continuation Power Flow, Definition und Simulation von Last- bzw. Einspeiseverlagerungen mit Kombination von Ausfallvarianten
Hardware:
2 leistungsstarke VM Hosts
1 ICP
1 LD Rechner
4037011002
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt Sich bei diesem Auftrag um eine Erweiterung eines bestehenden Systems, die Firma der der Zuschlag erteilt wurde besitzt das alleinige Vertriebsrecht. nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV wurde deshalb nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
System für statische und dynamische Stabilitätsanalyse
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland