Kaufhaus Schocken Zwickau - Los 8.2-1 Stützenverstärkung Hauptstraße 7/9 Referenznummer der Bekanntmachung: 325522-008.2-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gp.ag/hochbau/start
Abschnitt II: Gegenstand
Kaufhaus Schocken Zwickau - Los 8.2-1 Stützenverstärkung Hauptstraße 7/9
Für den neuen Gebäudekomplex des ehem. Schocken Kaufhauses wird eine Umnutzung der vorhandenen Flächen und der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes
angestrebt. Einen Akzent wird der viergeschossige Neubau Hauptstraße 11 setzen. Das Gebäude Marienplatz 4 wird entkernt und durch eine neue Rohbaukonstruktion ersetzt. Die Fassade wird fachgerecht kartiert, abgebaut und weitestgehend im Bestand wieder aufgebaut. Für die Gebäude der Hauptstraße 3 bis 9 sowie Marienplatz 6/8 ist eine denkmalgerechte Sanierung vorgesehen. Bei den Gebäuden Hauptstraße 7/9 und Marienplatz 6/8 ist ein großzügiger Innenhof ab dem 1.OG geplant. Für die Gebäude Hauptstraße 3 und 5 sollen im Inneren die alten Strukturen erhalten bleiben und barrierefrei an das Nachbargebäude Hauptstraße 7 angeschlossen werden. Mit Zugang vom Mariengässchen schließt sich ein Treppenhaus des Bauhaus-Architekten Bernhard Sturtzkopf an, welches erhalten und denkmalgerecht saniert werden soll.
Zwickau, DE
Erdgeschoss Mantelfläche Mauerwerk - 311 m2; 1. Obergeschoss Mantelfläche Mauerwerk - 225 m2; 2. Obergeschoss Mantelfläche Mauerwerk - 181 m2;
3. Obergeschoss ; Mantelfläche Mauerwerk - 142 m2; Summe 24er Ummauerung - 490 m2; Summe 17,5er Ummauerung - 230,8 m2; Summe 12er Ummauerung - 38,2 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kaufhaus Schocken Zwickau - Los 8.2-1 Stützenverstärkung Hauptstraße 7/9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
hiermit informieren wir Sie, dass wir die oben genannte Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A aufheben, weil die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, so dass eine Aufhebung zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 28.06.2005 – 11 Verg 21/04; VK Bund, Beschluss v. 25.01.2013 – VK 3-2/13). Die Vergabestelle beabsichtigt, in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu wechseln und kommt auf alle Bieter aus dem aufgehobenen Verfahren zu, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU VOB/A ausgeschlossen worden sind.
Ort: Halle
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]