Dom Halberstadt - Gebäudeplanung und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GPL+TWPL Dom Halberstadt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39279
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kulturstiftung-st.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dom Halberstadt - Gebäudeplanung und Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: GPL+TWPL Dom Halberstadt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin des Doms zu Halberstadt St. Stephanus und St. Sixtus.

Aufgrund der ruhestandsbedingten Beendigung der langjährigen Zusammenar-beit mit dem Büro für die Bauplanung am Dom Halberstadt muss die Kulturstif-tung die Planungsleistungen neu ausschreiben.

Es ist geplant über mehrere Jahre ein Planungsbüro für die Planungsleistungen zu binden. Angedacht ist eine Beauftragung für den Zeitraum von 01.01.2023-31.12.2032.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 283 617.24 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Halberstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftragserteilung ist für den November 2022 vorgesehen. Die als Nächstes anstehende Baumaßnahme ist ein Strebepfeiler mit Fenster und Dachflächen auf der Nordseite. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung ist für die Jahre 2023 - 2032 angedacht.

Die erforderlichen Planungsleistungen sind für die abgestimmten Baumaßnahmen zu erbringen und können kurzfristig, z.B. bei auftretenden unvorhersehbaren Schäden oder Reparaturmaßnahmen abgerufen werden. Der Gebäudeplaner muss sicherstellen, dass diese Schäden entsprechend der denkmalrechtlichen An-

forderungen unverzüglich behoben werden.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:

Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI.Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäߧ 34 und Anlage 10 HOAI. Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

Besondere Leistungen:

Erstellung ZBau

Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwen-

dungsnachweises

Zuarbeit für Fördermittelanträge

Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.

Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation und Struktur im Hinblick auf zu vergebene Leistung / Gewichtung: 102
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Präsentation / Gewichtung: 33
Preis - Gewichtung: 33
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-399424
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GPL+TWPL Dom Halberstadt
Bezeichnung des Auftrags:

Dom Halberstadt - Gebäudeplanung und Tragwerksplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 283 617.24 EUR
Niedrigstes Angebot: 1 155 606.43 EUR / höchstes Angebot: 1 438 079.49 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und

Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.

Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 - Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2022