Planung Ingenieurbauwerke_Industriegebiet Rothenschirmbach Referenznummer der Bekanntmachung: VE01_Ingenieurbauwerke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eisleben.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ingenieurbauwerke_Industriegebiet Rothenschirmbach
Die Lutherstadt Eisleben beabsichtigt die Erschließung des Industriegebietes südlich des Ortsteils Rothenschirmbach. Eigentümerin der Fläche ist die Lutherstadt Eisleben. Diese ist damit Auftraggeberin für die geplante Baumaßnahme. Die Fläche für das Industriegebiet liegt bei ca. 15,6 ha und bietet durch die direkte Anbindung an die A 38, die als Südharztangente die Wirtschaftszentren Halle/Leipzig und Göttingen/Hannover verbindet, Potenziale für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrien. Das Gebiet wurde bereits im Flächennutzungsplan 2025 der Lutherstadt Eisleben als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Industriegebiet an der A 38 / B 180“ erfolgte. Die Flächen sollen vorrangig für die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe genutzt werden und für Unternehmen mit größerem Flächenbedarf.
06295 Rothenschirmbach
Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI sind die Bauwerke folgende Honorarzonen zuzuordnen:
- Löschwasserzisternen HZ I
- Gasnetzerschließung HZ II
- Regenwasserentsorgung HZ II
- Trinkwasserversorgung HZ II
- Stromversorgung HZ II
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 43 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 43 HOAI
Besondere Leistungen:
- Erstellung einer Haushaltsunterlage Bau gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes (HU-Bau)
- Erstellung und Ausweisung der Kosten für eine fördermittelrelevante Zuordnung
- Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mittelabrufe
- Mitarbeit bei der Erstellung Sachberichten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Ingenieurbauwerke_Industriegebiet Rothenschirmbach
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.