Erneuerung der IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 13.206 - 73/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der IT-Infrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Hard- und Software für die IT-Infrastruktur im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt aufbauend auf einem vorliegenden Feinkonzept mit Ausrollen und Herstellung der Betriebsbereitschaft inklusive Wartung und Dienstleistungen.
Virtualisierung mit der UVE-Lösung
Die genauen Standorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich um Hardware, FibreChannel SAN-Switche, Software und Lizenzen.
Ausgeschrieben wird die HCI-Lösung der Firma OSL Gesellschaft für offene Systemlösungen mbH. Sie kann über eine Partnerschaft mit dieser Firma angeboten werden, die Firma verfügt über keinen eigenständigen Vertrieb.
Datensicherungslösung (Backup und Langzeitsicherung) mit Backup- und Recovery-Software
Die genauen Standorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich um Hardware, Software mit zugehörigen Lizenzen und Administratoren-Schulungen. Die Ausschreibung beinhaltet Sicherungssysteme für Tapes und Disks auf der Basis von Commvault-Software.
Storage
Die genauen Standorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich um Hardware (inklusive Switchen) mit zugehörigen Lizenzen. Ausgeschrieben werden Storagesysteme unterschiedlicher Größe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise)
oder dafür folgende Einzelnachweise:
- gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
- gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates
und folgende Einzelnachweise:
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Die Haftungshöchstsummen ergeben sich gemäß den EVB-IT, welche für den der jeweiligen Leistung/dem jeweiligen Los entsprechend abzuschließenden EVB-IT-Vertrag gelten und sind wie vorgenannt durch eine Versicherung abzudecken.
Bei einer bestehenden Unterversicherung ist eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrages hinsichtlich Deckungshöhen und Risiken gewährleistet ist. Der Abschluss ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen.
- Unternehmensdarstellung bzw. Darstellung der Bewerbergemeinschaft möglichst auf 3 DIN A4 Seiten begrenzt, insbesondere zu Standorten, Unternehmenstätigkeiten, Zertifizierungen/Nachweise (wünschenswert: Zertifizierung nach ISO 9001, ISO/IEC 20000-1, ISO/IEC 27001, CE Class A, RoHS oder vergleichbare Nachweise)
- Angaben zur Entwicklung des Umsatzes in Euro (Kalenderjahre 2018 bis 2020 oder Kalenderjahre 2019 bis 2021), Erläuterungen zu coronabedingten Trends werden berücksichtigt
- Referenzliste mit 2 Referenzobjekten für die in den letzten maximal vier Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angaben zum (möglichst öffentlichen) Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsbeschreibung (max. ½ Seite), Umsetzung/Auftragsstatus (abgeschlossen, laufend, Wirkbetrieb), Auftragsumfang, Auftragsvolumen in Euro und Laufzeit in Monaten. Für jedes Los (für das eine Bewerbung erfolgt) ist eine individuelle Referenzliste zu erstellen.
- Übersicht, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich einzureichen:
- Erklärung zur Verschwiegenheit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einige geforderte Nachweise und Erklärungen sind sowohl im Adobe Acrobat [pdf] Dateiformat und im Microsoft Word [docx] Dateiformat einzureichen. Die Hinweise des Dokumentes "Checkliste" und in der e-Vergabe sind zu beachten.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter zu einem technischen Aufklärungsgespräch gemäß § 48 Absatz 7 VgV aufzufordern. Die Nichtteilnahme trotz Aufforderung oder ein unberechtigtes Verzögern kann zum Ausschluss führen. Technische Aufklärungsgespräche sind in der Kalenderwoche 16 des Jahres 2023 geplant.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.