Trassennahe Grünpflege AM Nickern Tunnelportale und Felsnetze-Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: BSN0027222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trassennahe Grünpflege AM Nickern Tunnelportale und Felsnetze-Los 1
Trassennahe Grünpflege AM Nickern Tunnelportale und Felsnetze-Los 1
A 17 Dresden - Prag von Autobahnkilometer 5,00 - 12,00 beide FR,
Tunnel Altfranken (01156 Dresden) ,Tunnel Dölzschen (01187 Dresden) und Tunnel Coschütz (01189 Dresden) bzw. deren Portale
- Zustandsfeststellung vor Baubeginn: 1 St (2023)
- Sicherungsnetz aufstellen Sperrzeit: 3 St. (je 2023/2024)
- Mähen Vegetation Sperrzeit: 1.185 m² (je 2023/2024)
- Entfernen Vegetation Baum-Strauch Sperrzeit: 1.837,50 m² (je 2023/2024)
- Entfernen Vegetation Sträucher Sperrzeit: 3.912 m² (je 2023/2024)
- Gehölz unter Felssicherungsnetz entfernen: 2.737,50 m² (je 2023/2024)
- Loses Gestein unter Felssicherungsnetz abräumen: 2.737,50 m² (je 2023/2024)
- Sicherungsnetz aufstellen: 265 m (je 2023/2024)
- Felsgestein entsorgen: 2 m³ (je 2023/2024)
- Sichtkontrolle Felssicherungsnetz: 1 St. (je 2023/2024)
- Mähen Vegetation: 609 m² (je 2023/2024)
- Entfernen Vegetation Baum-Strauch: 3.409,50 m² (je 2023/2024)
- Entfernen Vegetation Sträucher: 1.983,50 m² (je 2023/2024)
- Fällen Einzelbaum StU <79 cm: 1 St. ( 2023)
- Schnittgut entsorgen: 32,50 m³ (je 2023/2024)
- Abschlußbegehung: 1 St (2023)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von
Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten
nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im
Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und
Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im
AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den
Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht
nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind
zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und
Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise
zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den
Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres
Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(falls beitragspflichtig) und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA
derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
geforderte Versicherungssumme Personenschäden: 1.500.000,00 €
geforderte Versicherungssumme sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 1.500.000,00 €
Mit dem Angebot:
- Angaben über geeignete Referenzen (mind. eine) über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen der Grün- und Gehölzpflege im trassennahen Bereich (vom Fahrbahnrand bis zur Grundstücksgrenze einschließlich des Mittelstreifens) an Bundesfernstraßen anerkannt ( mit Angabe des
Werts, des Liefer-bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers) (vgl. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
- Übersicht der beim Bieter vorhandenen Technik
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV)
- Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich werden
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen insbes. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"insbesondere an Autobahnen
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Besschreibung zu vergleichbaren Leistungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
- entsprechende Nachweise über Ausstattung, Geräte und
technische Ausrüstung
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" insbesondere an Autobahnen
- entsprechende Nachweise über die Qualitätssicherung im Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de