HA -12- Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase Referenznummer der Bekanntmachung: HA -12 -
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-halle-saale.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.krankenhaus-halle-saale.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HA -12- Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase
Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase. Die Erweiterung setzt mit homogenen Komponenten direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf.
Sitz der Auftraggeberin, Mauerstrasse 5 in 06110 Halle (Saale).
Die Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase. Die Erweiterung mit homogenen Komponenten setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf. Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten und Leistungen:
- Dokumentationssystem Endobase Software
- EB HL7-Kommunikationslizenz
- EB DICOM-Lizenz
- Endobase Reprocessing Integration
- 12G SDI-Monitorverkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Außerdem besteht ein Versorgungsvertrag mit der Firma Olympus über den Kauf von Geräten und den damit verbundenen Serviceleistungen. Dieser Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 30.09.2028. Die Erweiterung um das Dokumentationssystem könnte in den Versorgungsvertrag integriert werden. Die Verwendung eines anderen Systems würde den Abschluss eines weiteren Gesamtservicevertrag bedeuten, da der aktuelle Servicedienstleister keine anderen Systeme in den bestehenden Servicevertrag integriert. Dies würde bedeuten, dass der bestehende Vertrag gekündigt werden müsste um einen erweiterten Gesamtservicedienstleistungsvertrag auszuschreiben. Da der bestehende Vertrag aber eine Laufzeit bis zum 30.9.2028 hat, wären im Falle der Kündigung Entschädigungen zu zahlen. Der Einsatz der Erweiterung auf Basis der Olympus-Komponenten erfolgt somit aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung der bestehenden Endosbase Classic um das Dokumnetationssytem Endobase
Nationale Identifikationsnummer: -Ha 12- Olympus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.olympus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html