A 38, beide RF, km 91,800 bis 113,000 - Kamerabefahrung Entwässerungsleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: A1010100104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 38, beide RF, km 91,800 bis 113,000 - Kamerabefahrung Entwässerungsleitungen
A 38, Kamerabefahrung Entwässerungsleitungen, RF Leipzig und Göttingen, km 91+800 bis 113,00
06526 Sangerhausen
Die A 38 soll in einem ca. 21,2 km langem Streckenabschnitt westlich von Sangerhausen in naher Zukunft saniert werden. Im Vorfeld dieser Sanierung sollen Schäden an Entwässerungsleitungen ≥ DN 250 kameratechnisch aufgenommen werden. Die Kamerabefahrungen dienen der Bestandsaufnahme, um den Erneuerungs-/Sanierungsumfang zu ermitteln. Leitungen unter DN 250 werden nicht kameratechnisch aufgenommen, da diese im Zuge der Sanierung der A 38 zurückgebaut und erneuert werden. Vor den Kamerabefahrungen sind sämtliche von der A 38 erreichbare Leitungen ≥ DN 250 im Hochdruck- oder Vakuumspülverfahren zu reinigen und das Räumgut zu entsorgen.
Bei dem ausgeschriebenen Streckenabschnitt handelt es sich um den Bereich von Betr.-km 91+800 bis Betr.-km 113+000. Dieser beginnt in Höhe der Anschlussstelle (AS) Sangerhausen- Süd und endet ca. 700 m westlich der AS Berga. Die AS Roßla und Sangerhausen-West befinden sich ebenfalls in dem betrachteten Abschnitt.
Die Kamerabefahrung Entwässerungsleitungen umfasst folgende Arbeiten:
- Baustelle/Arbeitsstelle einrichten
- die Koordiniereung/Abstimmung mit beteiligten Firmen, insbesondere mit dem Auftragnehmer für die Verkehrssicherung
- ca. 3.000 m Entwässerungsleitungen bis DN 300 reinigen
- ca. 7.500 m Entwässerungsleitungen über DN 300 bis DN 600 reinigen
- ca. 1.100 m Entwässerungsleitungen über DN 600 bis DN 900 reinigen
- ca. 100 m Entwässerungsleitungen über DN 900 bis DN 1.600 reinigen
- Verwertung des Räumgutes aus Kanalreinigung
- ca. 3000 m Kamerabefahrung von Entwässerungsleitungen bis DN 300 durchführen
- ca. 7.500 m Kamerabefahrung von Entwässerungsleitungen über DN 300 bis DN 600 durchführen
- ca. 1.100 m Kamerabefahrung von Entwässerungsleitungen über DN 600 bis DN 900 durchführen
- ca. 100 m Kamerabefahrung von Entwässerungsleitungen über DN 900 bis DN 1.600
durchführen
- Freilegung verdeckter und/oder zugewachsener Schachtabdeckungen
- Schachttiefenmessungen und Dokumentation sämtlicher hier von der A 38 erreichbarer Schächte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: In 111.1.1) bis 111.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Lieferund Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen
(insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USI. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bankerklärungen
Mit dem Angebot:
- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferund Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich}
- Benennung der Unterauftragnehmer
Der AG erwartet, dass der Bieter wenigstens drei vergleichbare Leistungen in der Eigenerklärung darlegt und die mangelfreie Leistung durch entsprechende Bescheinigungen auf Verlangen nachweist. Vergleichbare Leistungen sind solche, in deren Rahmen eine kameratechnische Zustandserfassung von Entwässerungsanlagen erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de