Trinkwasserkonzession Stadt Köthen(Anhalt)
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koethen-stadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserkonzession Stadt Köthen(Anhalt)
Die Stadt Köthen (Anhalt) schreibt den Wasserkonzessionsvertrag für ihr Wassernetz neu aus. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag endet am 31.12.2022. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 5 Jahren aufweisen.
Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterfällt gem. der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr.9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die vorgeschriebenen Publikationspflichten einzuhalten. Das Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des Vergabeverfahrens gem. GWB, VgV und KonzVgV eingehalten werden.
Stadt Köthen (Anhalt)
Die Stadt Köthen (Anhalt) ist die Kreisstadt des sachsen-anhaltischen Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit einer derzeitigen Einwohnerzahl von 25.244. Das Wassernetz der Gemeinde umfasst ca. 148,47 km Netzlänge und ca. 5.768 Hausanschlüsse.
Derzeit erfolgt die Versorgung zum Teil über Fernwasser und zum Teil über Grundwasser. Das vorhandene Wasserwerk dient allerdings nicht ausschließlich der Versorgung der Stadt Köthen und gehört daher nicht zum Anlagevermögen, das im Zuschlagsfall auf den Konzessionsnehmer übertragen würde.
Der bestehende Wegenutzungsvertrag für die örtliche Wasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) endet am 31.12.2022. Die Leistung soll mit Beginn zum 01.01.2023 neu vergeben werden.
Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal fünf Jahren aufweisen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, das Netz für die Dauer des Vertrags vom jetzigen Betreiber zu erwerben. Er verpflichtet sich weiterhin, bei Vertragsende dem Konzessionsgeber diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Struktur der Wasserversorgungsanlagen im erforderlichen Umfang und Format zur Verfügung zu stellen, die für eine Neuvergabe des Konzessionsvertrags erforderlich sind. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, das Netz bei Beendigung des Vertrags zum Ertragswert an den Konzessionsgeber bzw. nach Wahl des Konzessionsgebers auf den neuen Konzessionsnehmer zu übereignen.
Der Vertrag schließt die Löschwasserversorgung mit ein.
- Kriterium: Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität nach Maßgabe eines Konzepts „Wasserbereitstellung und Ver-sorgungssicherheit“
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Hinblick auf die Parameter Wasserpreisstabilität / Solidarpreis, Investitionsmanagement, Kalkulationsmanagement
- Kriterium: Personelle Kapazitäten (Qualifizierung, Engagement, Ausbildung)
- Kriterium: Kommunale Belange anhand eines Konzepts zu den Inhalten • Löschwasserbereitstellung • lokale Partnerschaften und Initiativen
- Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit
- Kriterium: Umwelt/Nachhaltigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterfällt gem. der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr.9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht.
Das Verfahren unterliegt damit nicht den europäischen Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Ebenfalls keine Anwendung finden das Landesvergabegesetz von Sachsen-Anhalt, der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG bzw. VOL/A) oder das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Zwar wurde das Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) EU-weit bekannt gemacht. Dies dient allerdings allein dazu, die sich aus dem EU-Primärrecht bzw. den allgemeinen kartellrechtlichen Vorschriften ergebenden Publikationspflichten einzuhalten.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Trinkwasserkonzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, das Verfahren in der zweiten Stufe mit maximal fünf Bietern zu führen.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand einer Bewertung der Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der Festlegungen in den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen. Sachlich und örtlich zuständig ist das Landgericht Dessau-Roßlau, Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau.