Auftragsänderung wegen Zusatzleistungen zum Auftrag - Erstellung eines Onlineantragstellungsportals Referenznummer der Bekanntmachung: EDV 01/2020 Online Antragstellungsportal

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ib-lsa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsänderung wegen Zusatzleistungen zum Auftrag - Erstellung eines Onlineantragstellungsportals

Referenznummer der Bekanntmachung: EDV 01/2020 Online Antragstellungsportal
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsänderung wegen Zusatzleistungen zum Auftrag - Erstellung eines Onlineantragstellungsportals

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsänderung wegen Zusatzleistungen zum Auftrag - Erstellung eines Onlineantragstellungsportals

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beschaffen:

- Anpassung der bestehenden Online-Antragsplattform Software „fintus-Suite“ zur Umsetzung der Anforderungen aus der eCohesion-Verordnung der EU,

- Umsetzung weiterer fachlich und technisch notwendiger Anforderungen, insbesondere zur Implementierung neuer Förderprogramme der EU

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung ihrem Inhalt nach nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind auch erforderlich. Das Kriterium der Erforderlichkeit verlangt nicht, dass die Zusatzleistungen unentbehrlich sind, um die Hauptleistung – d. h. die ursprünglich beschaffte Online-Antragsplattform (nur) für Corona-Finanzhilfen – zu vollenden. Es reicht vielmehr aus, dass die weitere Nutzung der im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften Leistungen verbessert werden kann. In diesem Sinne ist der Wortlaut des Art. 72 Abs. 1 lit. b i der zugrunde-liegenden EU-Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU) zu verstehen, wonach Zusatzleistungen solche sein können, die mit den ursprünglich beschafften Leistungen austauschbar oder kompatibel sein müssen. Nach Erwägungsgrund 108 der EU-Vergaberichtlinie und der gleichlautenden Begründung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen zusätzliche Lieferungen insbesondere als Teilersatz oder zur Erweiterung bestehender Dienstleistungen, Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sein. Um eine solche Erweiterung der ursprünglich beschafften Online-Antragsplattform handelt es sich hier, indem die bestehende Online-Antragsplattform Software „fintus-Suite“ zur Umsetzung der Anforderungen aus der eCohesion-Verordnung der EU angepasst und weitere fachlich und technisch notwendige Anpassungen vorgenommen werden.

Zur Umsetzung der Anforderungen aus der eCohesion-Verordnung und weiteren Anforderungen ist eine Anpassung der bestehenden Software „fintus-Suite“ nachträglich erforderlich geworden, die in den Vertragsunterlagen ursprünglich nicht vorgesehen war. Ein Wechsel der bisherigen Aufragnehmerin Fintus kann aus technischen Gründen nicht erfolgen.

Technische Gründe sind etwa dann anzunehmen, wenn eine technische Unvereinbarkeit des Systems anderer Unternehmen mit dem bereits integrierten System des derzeitigen Auftragnehmers vorliegt oder Gebrauch bzw. Wartung des Systems mit unverhältnismäßig großen technischen Schwierigkeiten verbunden sind. Eine technische Unmöglichkeit besteht auch dann, wenn der Einsatz der überhaupt in Betracht kommenden Drittleistungen notwendig zu Kollisionen mit Rechten des geistigen Eigentums auf Seiten des ursprünglichen Auftragnehmers an seinen schon geleisteten Gegenständen oder sonstigen erbrachten Leistungen führen würde.

Eine andere Software mit der bestehenden Software „fintus-Suite“ technisch unvereinbar, ihr Einsatz wäre aber jedenfalls mit unverhältnismäßig großen technischen Schwierigkeiten verbunden. Zudem läge im Falle einer Beauftragung eines Dritten eine Kollision mit Rechten des geistigen Eigentums auf Seiten der ursprünglichen Auftragnehmerin fintus vor.

Auf die Frage, ob der Wechsel auch mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (lit b.), kommt es nach überwiegender Auffassung im vergaberechtlichen Schrifttum nicht mehr an, sofern bereits technische oder wirtschaftliche Gründe einem Wechsel des Auftragnehmers entgegenstehen (lit a). Im Übrigen wäre ein Wechsel bzw. die parallele Nutzung von zwei unterschiedlichen Softwarelösungen ohnehin mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, da die Lizenzkosten doppelt anfallen würden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EDV 01/2020 CORONA Online-Antragstellung
Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Onlineantragstellungsportals

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fintus.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 240 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (135 Abs. 2 GWB) wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2022