Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-90 / 06 / 2022 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/bekanntmachungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.
Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.
Entsorgungsgebiet: Burgenlandkreis
Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 100 km (kürzeste, mit einem beladenen Containerfahrzeug/-zug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden.
Das Altpapier kann in einer oder mehreren Verwertungsanlagen/ Papierfabriken o. ä. verwertet (weiterverarbeitet) werden. Die Festlegung von Standorten, die Art des verwendeten Sortierverfahrens und dessen technische Ausgestaltung (falls Sortierung im Konzept des Auftragnehmers vorgesehen) sowie die anschließende Verwertung bzw. Vermarktung obliegt dem Auftragnehmer.
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (kurz: AW SAS) schreibt die Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis neu aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.
Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2023.
Die Ausschreibung umfasst das sogenannte kommunale Altpapier und die lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben.
Als kommunales Altpapier wird derjenige Anteil an Haushaltssammelware verstanden, über den der Auftraggeber keine Verträge mit den nach dem VerpackG festgestellten Systembetreibern schließt bzw. geschlossen hat.
Jenen Anteil, für welchen die nach VerpackG festgestellten Systembetreiber zuständig sind, wird der Auftraggeber ebenfalls zur Verwertung überlassen, sofern die Systembetreiber nicht die Herausgabe des ihnen zustehenden Anteils verlangen.
In diesem Zusammenhang wird daher nochmals ausdrücklich klargestellt, dass das hier zur Verwertung ausgeschriebene Altpapier Haushaltssammelware darstellt, welches aus den Abfallbehältern im Holsystem erfasst wird, aus Wirtschaftlichkeitserwägungen vor der Übergabe an den Auftragnehmer keiner Sortierung unterliegt und somit neben Druckerzeugnissen und Mischpapier unter anderem auch Verpackungsanteile enthält.
Auch aufgrund der noch immer nicht gesicherten Rechtsprechung zu Untersagungsmöglichkeiten von gewerblichen Sammlungen wird an dieser Stelle insbesondere auf hohe Unsicherheiten in der Mengenprognose hingewiesen. Die aus diesen Unsicherheiten resultierenden möglichen betriebswirtschaftlichen Risiken werden in der Ausschreibung jedoch mittels geeigneter Entgelt- und Vergütungsstrukturen minimiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 11.07.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).