Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-90 / 06 / 2022 (L)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/bekanntmachungen.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis

Referenznummer der Bekanntmachung: T-90 / 06 / 2022 (L)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.

Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.

Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 8 500 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Entsorgungsgebiet: Burgenlandkreis

Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 100 km (kürzeste, mit einem beladenen Containerfahrzeug/-zug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden.

Das Altpapier kann in einer oder mehreren Verwertungsanlagen/ Papierfabriken o. ä. verwertet (weiterverarbeitet) werden. Die Festlegung von Standorten, die Art des verwendeten Sortierverfahrens und dessen technische Ausgestaltung (falls Sortierung im Konzept des Auftragnehmers vorgesehen) sowie die anschließende Verwertung bzw. Vermarktung obliegt dem Auftragnehmer.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (kurz: AW SAS) schreibt die Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis neu aus.

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.

Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.

Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.

Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2023.

Die Ausschreibung umfasst das sogenannte kommunale Altpapier und die lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben.

Als kommunales Altpapier wird derjenige Anteil an Haushaltssammelware verstanden, über den der Auftraggeber keine Verträge mit den nach dem VerpackG festgestellten Systembetreibern schließt bzw. geschlossen hat.

Jenen Anteil, für welchen die nach VerpackG festgestellten Systembetreiber zuständig sind, wird der Auftraggeber ebenfalls zur Verwertung überlassen, sofern die Systembetreiber nicht die Herausgabe des ihnen zustehenden Anteils verlangen.

In diesem Zusammenhang wird daher nochmals ausdrücklich klargestellt, dass das hier zur Verwertung ausgeschriebene Altpapier Haushaltssammelware darstellt, welches aus den Abfallbehältern im Holsystem erfasst wird, aus Wirtschaftlichkeitserwägungen vor der Übergabe an den Auftragnehmer keiner Sortierung unterliegt und somit neben Druckerzeugnissen und Mischpapier unter anderem auch Verpackungsanteile enthält.

Auch aufgrund der noch immer nicht gesicherten Rechtsprechung zu Untersagungsmöglichkeiten von gewerblichen Sammlungen wird an dieser Stelle insbesondere auf hohe Unsicherheiten in der Mengenprognose hingewiesen. Die aus diesen Unsicherheiten resultierenden möglichen betriebswirtschaftlichen Risiken werden in der Ausschreibung jedoch mittels geeigneter Entgelt- und Vergütungsstrukturen minimiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 117-330639
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: T-90 / 06 / 2022 (L)
Bezeichnung des Auftrags:

Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 7 142 857.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 952 955.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieteranfragen müssen bis zum 11.07.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022