Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2022 - 0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB IT-Systemvertrages über den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de. Der Auftragnehmer hat dabei als administrativer technischer Betreiber dieses Portals sowie als Vermittler und Qualitätssicherer zwischen beteiligten Agenturen, dem Redaktionsteam der Auftraggeberin und dem Hostinganbieter fungieren.
Der Ort der Leistungserbringung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Alle 6 Monate ist ein ganztägiger Workshop am Standort der Auftraggeberin in Magdeburg geplant.
Gegenstand des im Rahmen des Vergabeverfahrens AOK SAN 2022 - 0008 zu schließenden EVB IT-Systemvertrages ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de. Der Auftragnehmer hat dabei als administrativer technischer Betreiber dieses Portals sowie als Vermittler und Qualitätssicherer zwischen beteiligten Agenturen, dem Redaktionsteam der Auftraggeberin und dem Hostinganbieter fungieren.
Die Plattform deine-gesundheitswelt.de ist in ihrer jetzigen Form sehr umfangreich und bietet viele Informationen für verschiedene Interessenten. Sie enthält aktuelle und umfassende Informationen bezüglich Kontaktwege, Leistungen und Services. Perspektivisch sollen weitere Inhalte mit verschiedensten Themen hinzukommen.
Die Auftraggeberin strebt eine pauschale Vergütung für den technischen Regelbetrieb, das technische Qualitätsmanagement, das Projektmanagement, den Support und die zu definierende technische Weiterentwicklung des Portals deine-gesundheitswelt.de an. Für die darüber hinaus erbrachten individuellen Leistungen ist eine aufwandsbezogene Vergütung vorgesehen.
Die Auftraggeberin behält sich Änderungen vor.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre bis längstens 30.06.2027 zu verlängern.
Die Auftraggeberin wird die zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordernden 3 Bewerber anhand der erzielten Ergebnisse auswählen, die sich nach der Bewertung des jeweiligen herzureichenden Fragen- bzw. Eignungskatalogs und der entsprechenden Anlagen durch die Auftraggeberin ergeben.
Nach Bewertung der Erstangebote aufgrund der gewichteten Kriterien Preis Erstangebot (50%) und Qualität Erstangebot (50%) wird die Auftraggeberin 2 Bieter zu Verhandlungsgesprächen einladen, deren wertungsfähige Angebote die beste Bewertung erhalten haben, wenn mehr als 2 wertungsfähige Erstangebote eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate).
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je Schadensereignis, für Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis nicht unterschreiten.
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je Schadensereignis, Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis. Zur Bestätigung ist Teil 7 der Eigenerklärung Gesamt zu unterschreiben.
Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2019-2021) verfügt bzw. verfügt hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistungen mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Darstellung von drei verschiedene Referenzprojekten, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei einem Referenzprojekt muss es sich um eine ganzheitliche Online-Betreuung inkl. SEM handeln, die vom Bewerber bereits in vollem Umfang umgesetzt wurde.
Der Bewerber muss in seinem Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter (freie oder festangestellte) beschäftigen, die zertifizierte Typo3- bzw. NEOS-Entwickler sind.
Auf die Anlage TN 1 - Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag wird verwiesen.
Mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2019-2021), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistungen mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Drei Referenzprojekte welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine ganzheitliche Online-Betreuung inkl. SEM handeln, die bereits in vollem Umfang umgesetzt wurde.
Der Bewerber muss in seinem Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter (freie oder festangestellte) beschäftigen, die zertifizierte Typo3- bzw. NEOS-Entwickler sind. Die Eignung/Qualifikation ist der Auftraggeberin bei Bedarf unverzüglich und in geeigneter Form nachzuweisen.
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA); Teil 4 der Eigenerklärung Gesamt
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; Teil 5 der Eigenerklärung Gesamt
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 im Zusammenhang mit Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen angesichts des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine; Teil 8 der Eigenerklärung Gesamt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA6438
zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1.1 bis III.2.2 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6438
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.