Los 2 Neubau LSW PWC EF Becken Ost+West Referenznummer der Bekanntmachung: A1103800301_
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 Neubau LSW PWC EF Becken Ost+West
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung einer Lärmschutzwand für die PWC-Anlagen Erfurter Becken Ost und West einschließlich aller Neben- und Ergänzungsleistungen für beide Wände.
99094 Erfurt
2000m³ Baugrube herstellen
1500m Ortbetonpfähle herstellen Durchmesser: 70cm
730m² Lärmschutzwandsockel Betonfertigteile
1200m² Lärmschutzwandelemente Betonfertigteile
600m Stahlpfosten HEB 200
Bezugnehmend auf II.2.10) dieser Bekanntmachung werden Nebenangebote zugelassen, jedoch nur für den nachfolgenden Bereich:
Die Abgabe eines Nebenangebotes bezieht sich ausschließlich auf die Gründung der Lärmschutzwand. Die Achsgeometrie der Pfostenabstände, der Profilstahltyp (Trägerform und Trägergröße), die Werkstoffsorte des Baustahls und die Plattengeometrie der Wand- und Sockelelemente sind zwingend einzuhalten.
Die Änderungen sind in einem Ausführungskonzept zu beschreiben und nachzuweisen.
Nebenangebote sind nur unter folgenden weiteren Bedingungen zulässig:
Nebenangebote gelten unter der Bedingung der Beachtung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gemäß Punkt 5 der Baubeschreibung und der Einhaltung der Nebenbestimmungen zur Durchführung der Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet (WSG), Schutzzone (SZ) III gemäß Punkt 2.9 der Baubeschreibung.
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vordruck HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Mit dem Angebot:
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. )
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
-Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
-Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
-Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
-Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
-qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
-Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
-Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
-Erklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. (Besondere Erklärung des Bieters)
Mit dem Angebot:
-Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
-Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
(vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A)
-Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
(vgl.§ 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A).
-Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
-Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Stand Januar 2022
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
-Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
-Benennung der Unterauftragnehmer.
Referenzen: Mind. 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten: Komplettleistungen-Ingenieurbau (LSW, Brücken oder Stützwände) mit einer Bausumme > 1 Mio EUR netto.
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Gewährleistung:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre (siehe Punkt 5.2, ZTV-ING - Teil 1 - Abschnitt 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL OstMagdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 60 Kalendertage festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de