Digitale Patientenanmeldung in Krankenhäusern und Telenotarztsystem in Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 12.29-Digi-Patient-LSA-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Patientenanmeldung in Krankenhäusern und Telenotarztsystem in Sachsen-Anhalt
Digitale Patientenanmeldung in Krankenhäusern und Telenotarztsystem in Sachsen-Anhalt
Verschiedene Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Das mobile Endgerät soll als Grundlage für den Aufbau einer jederzeit erweiterbaren Telenotarztstruktur dienen und kontaktlose, audiovisuelle Arztkonsultationen im Rettungsdienst ermöglichen.
Durch Einführung einer digitalen Einsatzdokumentation wird im Krankenhaus eine kontaktlose und digitale Übergabe ermöglicht. Die digitale Einsatzdokumentation kann in das Krankenhausinformationssystem übernommen und damit allen behandelnden Fachabteilungen zugestellt werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (EU-Verfahren)
- Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV "Insolvenzverfahren/Liquidation"
oder
- durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine UVL-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgestellten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber die
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
Die folgenden Unterlagen (Vorgabe Landesvergabegesetz) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zu § 10 LVG-LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit", § 12 LVG-LSA "ILO-Kernarbeitsnormen" und § 13 LVG-LSA "Nachunternehmereinsatz"
- Vereinbarung zu § 17 LVG-LSA "Kontrollen" und § 18 LVG-LSA "Sanktionen"
Darüber hinaus sind mit dem Angebot (inkl. der Anlagen gemäß Checkliste) folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Das Unternehmen muss nach DIN EN ISO 27001 zertifiziert sein und zusätzlich ein Zertifikat über eine entsprechende Servicequalität einreichen.
Die folgenden Unterlagen (u. a. Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
-Vereinbarung zu §§ 17, 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Erklärung zu §§ 10, 12 und 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).