A 2022/29 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte Abbruch Brücke BR 102 Rosengarten Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/29

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 218-624093)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A 2022/29 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte Abbruch Brücke BR 102 Rosengarten

Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/29
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Stadtbahnprogrammes Vorhaben 14.2 Merseburger Mitte wird der Rückbau des Brückenbauwerkes BR 102 (Geh- /Radweg- und Medienbrücke) notwendig.

Das Bauwerk wurde als 3 Feldbrücke (Spannweite 15,6 m, 22 m, 16,60 m) im Jahr 1980 errichtet. Der Überbau besteht aus Spannbetonfertigteilen BT 700 N in B 600, Randfertigteile

BT 1050 R. Die Überbaubreite beträgt ca. 8 m. Die Widerlager und Pfeiler bestehen aus Stahlbeton alt B 225, flach gegründet.

Mit dem Bauwerk werden 2 Fernwärmeleitungen DN 800 mit Wärmedämmung/Blech-ummantelung überführt. Diese sind mit Beginn der Baumaßnahme außer Betrieb aber noch auf der Brücke vorhanden. Das Bauwerk unterführt die Merseburger Straße (B 91) mit jeweils 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung. Zwei Spuren werden ebenfalls durch die Straßenbahn mit Schienen genutzt. Die Oberleitung wird durch eigene Masten unterhalb der Überbauten geführt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-624093

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten
Anstatt:

a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)

Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.

b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)

muss es heißen:

a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)

Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.

b) Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: