A 2022/29 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte Abbruch Brücke BR 102 Rosengarten Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/29
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 218-624093)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
A 2022/29 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte Abbruch Brücke BR 102 Rosengarten
Im Rahmen des Stadtbahnprogrammes Vorhaben 14.2 Merseburger Mitte wird der Rückbau des Brückenbauwerkes BR 102 (Geh- /Radweg- und Medienbrücke) notwendig.
Das Bauwerk wurde als 3 Feldbrücke (Spannweite 15,6 m, 22 m, 16,60 m) im Jahr 1980 errichtet. Der Überbau besteht aus Spannbetonfertigteilen BT 700 N in B 600, Randfertigteile
BT 1050 R. Die Überbaubreite beträgt ca. 8 m. Die Widerlager und Pfeiler bestehen aus Stahlbeton alt B 225, flach gegründet.
Mit dem Bauwerk werden 2 Fernwärmeleitungen DN 800 mit Wärmedämmung/Blech-ummantelung überführt. Diese sind mit Beginn der Baumaßnahme außer Betrieb aber noch auf der Brücke vorhanden. Das Bauwerk unterführt die Merseburger Straße (B 91) mit jeweils 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung. Zwei Spuren werden ebenfalls durch die Straßenbahn mit Schienen genutzt. Die Oberleitung wird durch eigene Masten unterhalb der Überbauten geführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)