Mitarbeiter App Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-405-04-03-0669
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiter App
Mitarbeiter App
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104 Magdeburg
Die interaktive Einbindung des Nutzers, das Bereitstellen von unterschiedlichen
Services und Informationen sollen die interne Kommunikation transformieren. In der
MVB gibt es bereits verschiedene Ansätze eine einheitliche Lösung für die Interne Kommunikation aufzubauen. Letztlich ist die Entscheidung getroffen worden, mit der Ablösung des aktuellen Intranets ein neues Werkzeug für die interne Kommunikation anzuschaffen - eine Mitarbeitenden App, verfügbar auf privaten Endgeräten. Mit dieser Ausschreibung möchten wir den Dienstleister ermitteln, der uns bei diesem Weg unterstützt. Zum einen gilt es die technische Lösung bereitzustellen. Darüber hinaus ist eine besondere Anforderung an den Dienstleister die Einführung und Weiterentwicklung zu begleiten sowie über eine Laufzeit von vier Jahren die Wartung und die interne Kommunikation bei technischen Fragen zu betreuen.
Folgende Ziele sind zentraler Bestandteil der Lösung, um die interne Kommunikation
zu transformieren:
- Einbindung aller Mitarbeitenden und BYOD-Strategie - Wir wollen künftig alle
Mitarbeitenden erreichen. Um das zu schaffen, soll die interne Kommunikation
auch auf privaten Endgeräten nutzbar sein.
- Digitales Unternehmensbild - Die externe und interne Kommunikation der MVB
generiert bereits viele Informationen. Es gibt bereits eine analoge
Mitarbeiterzeitung, einen Störungsmelder auf Twitter sowie Newsletter und
Blogs zu Baumaßnahmen und Einblicke in die MVB. Die App soll unterstützen
diese Informationen intern aufzubereiten und gebündelt für Mitarbeitende
bereitzustellen. Darüber hinaus sollen Interaktion Möglichkeiten für Mitarbeitende geschaffen werden, welche die Kommunikation sowie die Anbindung operativer Tätigkeiten betreffen.
- Verbessertes Nutzererlebnis - Mitarbeitende müssen eine logisch strukturierte
Navigation, eine Suchfunktion und ein modernes Layout mit intuitiver
Handhabung vorfinden.
- Effizientere Informationsverteilung - Wir wollen allgemeine sowie
abteilungsspezifische Kommunikationsbedarfe umsetzen können. Dafür
müssen Werkzeuge für eine Zielgruppengerechte Informationsverteilung
vorhanden sein.
- Alternative zu WhatsApp & Co. - Wir wollen einen Ersatz für inoffizielle
verbraucher-Apps (WhatsApp, Facebook Messenger oder vergleichbar)
schaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- vollständig ausgefüllte Formulare des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Angabe von mindestens einer Referenz, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe von: Firma, Projektbeschreibung, Ansprechpartner, Projektumfang
- Ressourcen technischer Betrieb
- Bestätigung, dass die Projektsprache und Supportsprache Deutsch ist
Für den Teilnahmewettbewerb sind, soweit vorgesehen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Alle weiteren Erklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate etc. sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]