HKR Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 25_11_2021-HKR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HKR Sachsen-Anhalt

Referenznummer der Bekanntmachung: 25_11_2021-HKR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72263000 Software-Implementierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Standardsoftware zur Abbildung der fachlichen Prozesse des Haushaltskreislaufs und deren Anpassung auf die Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt sowie weiterer damit zusammenhängender Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das zu beschaffende IT-System ("HKR Sachsen-Anhalt") besteht aus einer integrierten, fachbezogenen, modular aufgebauten und mandantenfähigen Standardsoftware zur Abbildung der fachlichen Prozesse des Haushaltskreislaufs und deren Anpassung auf die Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den weiteren Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere die Migration von Alt-Daten, die Durchführung von Tests, die Erstellung von Schulungsunterlagen und optional die Durchführung von Anwenderschulungen, der Betrieb der angepassten Standardsoftware einschließlich fachlichem Support und zugehöriger Leistungen, sowie die Weiterentwicklung des IT-Systems zum Leistungsumfang. Ebenfalls gegenständlich sind die Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Anforderungen / Gewichtung: 18
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der Anforderungen / Gewichtung: 18
Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 26
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Schlüsselpersonals / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat im EVB-IT-Systemvertrag verschiedene Leistungen auf Abruf durch den Auftraggeber festgelegt ("Abrufleistung"). Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer in Textform und ggf. unter Übersendung weiterer Unterlagen zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots zur Erbringung einer Abrufleistung auf Grundlage des Vertrages auf. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer in der Aufforderung verlangen, dass er für sein Angebot einen Festpreis nennt.

Der Auftraggeber hat des Weiteren das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung genannten Optionen Schulungsorganisation, Schulungsdurchführung, Pflege der Schulungsumgebung und Qualitätssicherung der Schulungen zu beauftragen. Die Optionen können während der gesamten Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ausgeübt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 232-611460
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

HKR Sachsen-Anhalt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M646R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2022