HKR Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 25_11_2021-HKR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/
Abschnitt II: Gegenstand
HKR Sachsen-Anhalt
Beschaffung einer Standardsoftware zur Abbildung der fachlichen Prozesse des Haushaltskreislaufs und deren Anpassung auf die Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt sowie weiterer damit zusammenhängender Leistungen.
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg
Das zu beschaffende IT-System ("HKR Sachsen-Anhalt") besteht aus einer integrierten, fachbezogenen, modular aufgebauten und mandantenfähigen Standardsoftware zur Abbildung der fachlichen Prozesse des Haushaltskreislaufs und deren Anpassung auf die Bedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den weiteren Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere die Migration von Alt-Daten, die Durchführung von Tests, die Erstellung von Schulungsunterlagen und optional die Durchführung von Anwenderschulungen, der Betrieb der angepassten Standardsoftware einschließlich fachlichem Support und zugehöriger Leistungen, sowie die Weiterentwicklung des IT-Systems zum Leistungsumfang. Ebenfalls gegenständlich sind die Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems.
Der Auftraggeber hat im EVB-IT-Systemvertrag verschiedene Leistungen auf Abruf durch den Auftraggeber festgelegt ("Abrufleistung"). Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer in Textform und ggf. unter Übersendung weiterer Unterlagen zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots zur Erbringung einer Abrufleistung auf Grundlage des Vertrages auf. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer in der Aufforderung verlangen, dass er für sein Angebot einen Festpreis nennt.
Der Auftraggeber hat des Weiteren das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung genannten Optionen Schulungsorganisation, Schulungsdurchführung, Pflege der Schulungsumgebung und Qualitätssicherung der Schulungen zu beauftragen. Die Optionen können während der gesamten Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ausgeübt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HKR Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M646R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.