Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines neuen Kommunikationsmanagementsystem für die Leitstelle in Dessau-Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2022 De-Ro

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 213-610219)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eVergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines neuen Kommunikationsmanagementsystem für die Leitstelle in Dessau-Roßlau

Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2022 De-Ro
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32570000 Kommunikationsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines neuen Kommunikationsmanagementsystem für die Leitstelle in Dessau-Roßlau

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 213-610219

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgVWeitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03- Vorlage jeweils eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 und ISO 27001 (oder vergleichbar)- Eigenerklärung über den Durchschnittswert der festangestellten Mitarbeiter für den Zeitraum 2019-2021 in den Kategorien: System-/SW-/Test-/Ingenieure/Architekten mit akademischem Grad (Master, Diplom, Bachelor) und Systementwickler/Servicetechniker/Tester ohne akademischen Grad - in Ergänzung zum Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung- mindestens drei Referenzen (von nicht vor dem 1.1.2017 abgenommenen und im Wirkbetrieb befindlichen Installationen eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) mit mindestens jeweils vier Vollarbeitsplätzen für Integrierte Leitstellen (ILS) der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland (maximal jeweils drei Seiten) - in Ergänzung zum Formblatt 124 - Eigenerklärung zur EignungErklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)- Erklärung zur HandwerksrolleneintragungWeitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - Urkalkulation- Fabrikatsangaben- Produktdatenblätter benannter Fabrikate- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und SachschädenZu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012NachforderungFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV)nachgefordert.

muss es heißen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgVWeitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03- Vorlage jeweils eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 und ISO 27001 (oder vergleichbar)- Eigenerklärung über den Durchschnittswert der festangestellten Mitarbeiter für den Zeitraum 2019-2021 in den Kategorien: System-/SW-/Test-/Ingenieure/Architekten mit akademischem Grad (Master, Diplom, Bachelor) und Systementwickler/Servicetechniker/Tester ohne akademischen Grad - in Ergänzung zum Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung- mindestens drei Referenzen (von nicht vor dem 1.1.2017 abgenommenen und im Wirkbetrieb befindlichen Installationen eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) mit mindestens jeweils vier Vollarbeitsplätzen für Integrierte Leitstellen (ILS) der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland (maximal jeweils drei Seiten) - in Ergänzung zum Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung- Antwort auf Bewertungsfragen 1-12 gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 8.2.2- Angabe des Energieverbrauchs gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 8.2.3Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)- Erklärung zur HandwerksrolleneintragungWeitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - Urkalkulation- Fabrikatsangaben- Produktdatenblätter benannter Fabrikate- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und SachschädenZu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012NachforderungFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV)nachgefordert.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: