Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 nach DIN 14530-26 Referenznummer der Bekanntmachung: GA-22-32
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gardelegen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 nach DIN 14530-26
Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, HLF 10 nach DIN 14530-26. Zur Anpassung des Aufbaus, wird die vollständige Beladung rechtzeitig vor Fertigstellung dem Lieferanten des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
Anzubieten sind zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10) Allradfahrgestell mit einer Gesamtmasse von bis zu mind. 14.000 kg und einer Leistung von mind. 210 kW
Der Radstand des Fahrzeuges beträgt ca. 3.900 mm. Die Breite des Fahrzeuges darf 2.500 mm, die maximale Höhe 3.300 mm nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, der StVZO, den gültigen EN DIN Vorschriften, der Richtlinie 95/54/EG und den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Fahrgestell und Aufbau
Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, HLF 10 nach DIN 14530-26. Zur Anpassung des Aufbaus, wird die vollständige Beladung rechtzeitig vor Fertigstellung dem Lieferanten des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
Anzubieten sind zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10) Allradfahrgestell mit einer Gesamtmasse von bis zu mind. 14.000 kg und einer Leistung von mind. 210 kW
Der Radstand des Fahrzeuges beträgt ca. 3.900 mm. Die Breite des Fahrzeuges darf 2.500 mm, die maximale Höhe 3.300 mm nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, der StVZO, den gültigen EN DIN Vorschriften, der Richtlinie 95/54/EG und den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Aufbauhersteller und Pumpenhersteller sollen aus Servicegründen der Gleiche sein
Beladung
Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, HLF 10 nach DIN 14530-26. Zur Anpassung des Aufbaus, wird die vollständige Beladung rechtzeitig vor Fertigstellung dem Lieferanten des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
Anzubieten sind zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10) Allradfahrgestell mit einer Gesamtmasse von bis zu mind. 14.000 kg und einer Leistung von mind. 210 kW
Der Radstand des Fahrzeuges beträgt ca. 3.900 mm. Die Breite des Fahrzeuges darf 2.500 mm, die maximale Höhe 3.300 mm nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, der StVZO, den gültigen EN DIN Vorschriften, der Richtlinie 95/54/EG und den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Zertifizierung nach ISO 14001
Zertifizierung OHSAS 18001
3 Referenzen der letzten drei Jahre im deutschsprachigem Raum
Negativbescheinigung vom Amtsgericht , dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde/ beantragt ist
Nachweis/ Bescheinigung von der Berufsgenossenschaft, dass den Beitragsverpflichtungen nachgekommen wird
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, dass es keine Beitragsrückstände gibt
Bescheinigung Finanzamt in Steuersachen
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Str.3, Haus II, 39638 Hansestadt Gardelegen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]