HWSB Winterdeich Beuchlitz 2. BA - A/E-Maßnahmen, Beseitigung Strömungshindernis Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0350/ME
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Winterdeich Beuchlitz 2. BA - A/E-Maßnahmen, Beseitigung Strömungshindernis
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Beseitigung eines Strömungshindernisses
Holleben OT Beuchlitz
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Beseitigung eines Strömungshindernisses:
+ Pflegeschnitt an Kopfweiden, Höhe Kronenansatz 2 bis 4 m (56 Stück Kopfweiden, Alter der Austriebe ca. 7 Jahre sowie 25 Stück Kopfweiden, Alter der Austriebe >15 Jahre)
+ 1.915 m² Gehölzbestand, mittlere Höhe bis 25 m, mittlere Bestandsdichte 0,5 bis 1 Stück/m² mit Wurzelwerk roden, Wurzelstöcke und Schlagabraum häckseln bzw. zerspanen, entfernen, Rodungsfläche pflügen, fräsen, beräumen, ansäen einschl. Saatgutlieferung
ELER HWS (#20)
+ Ausführungsbeginn 01.02.2023, jedoch spätestens 3 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens
+ zwingendes Ausführungsende 28.02.2023 für Schnitt- und Rodungsmaßnahmen sowie Beseitigung des Schnittgutes, der Wurzelstöcke und des Schlagabraums
+ Ansaat der Ruderalflur je nach Witterung im März/ April 2023
+ Fertigstellungspflege bis 30.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch Vorlage der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis mit dem Angebot.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Beim Einsatz präqualifizierter Nachunternehmer ist die Eintragung in das PQ-Verzeichnis bzw. die Bekanntgabe der PQ-Nummer ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Beim Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmer sind die Eigenerklärungen (FB 124) auch für diese mit dem Angebot abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen für das Unternehmen und dessen Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
+ Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
+ Der erfolgreiche Bieter muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
+ Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angebotserstellung sind die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich zu beachten und anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.