HWSB Winterdeich Beuchlitz 2. BA - Deichbauarbeiten, Erhöhung Hochwasserschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0198/ME
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Winterdeich Beuchlitz 2. BA - Deichbauarbeiten, Erhöhung Hochwasserschutzwand
DIN-gerechte Sanierung Deichabschnitt km 0,65 bis km 1,05
Holleben OT Beuchlitz
DIN-gerechte Sanierung Deichabschnitt km 0,65 bis km 1,05
+ Deicherhöhung gemäß Bemessungshochwasser mit landseitiger Stahlbetonstützwand
+ Erhöhung vorhandener Hochwasserschutzwand
+ Anpassung wasserseitige Böschung und Sicherung Böschungsfuß mit Steinsatz
+ Herstellung und Befestigung Deichkronenweg=Deichverteidigungsweg
+ Herstellung einer Deichzufahrt einschließlich Wendefläche
Hinweis: Die Arbeiten einschließlich Setzen einer Winkelstützwand sind unter beengten Platz- und Zufahrtverhältnissen auszuführen.
ELER HWS (#20)
+ Ausführungsbeginn 24.10.2022, jedoch spätestens 3 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens
+ Ausführungszeit entspr. II.2.7) zzgl. 1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahren Entwicklungspflege
+ Hinweis: Die Arbeiten einschließlich Setzen einer Winkelstützwand sind unter beengten Platz- und Zufahrtverhältnissen auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Winterdeich Beuchlitz 2. BA - Deichbauarbeiten, Erhöhung Hochwasserschutzwand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angebotserstellung sind die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich zu beachten und anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.