43.12_01_2022_Ortolan Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
43.12_01_2022_Ortolan
Der Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) ist im Jahr 2023 landes-weit innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets auf Probeflächen zu erfassen. Dazu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)
Teilleistung 1: Methodische Vorbereitung der Erfassung
1. Darstellung des Ist-Standes der Brutverbreitung auf Basis von Blättern der Topo-grafischen Karte 1 : 25.000
Zusammenstellung der Daten zur Brutverbreitung des Ortolans in Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der bundesweiten Brutvogelkartierung 2005-2009 sowie von Daten aus www.ornitho.de aus den Jahren 2010 bis 2022 zum Ortolan auf Ba-sis von TK 25. Bei ornitho-Daten ist der Brutzeit-Code B2 ab 10.05. als Mindestkri-terium anzusetzen. Die auf TK25 bezogene Gesamtverbreitungskarte stellt den Gesamtuntersuchungsraum für die Erfassung 2023 dar.
2. Auswahl von Probeflächen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes
Innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes des Ortolans in Sachsen-Anhalt sind insgesamt bis zu 350 Probeflächen abzugrenzen. In jedem von der Art besetzten Blatt der TK25 sind Probeflächen einzurichten. Jede Probefläche entspricht einem vollen Halbminutenfeld entsprechend der Abgrenzungen in www.ornitho.de.
TK25 mit bis zu 20 Revieren des Ortolans lt. bisheriger Gesamtverbreitungskarte enthalten 2, TK25 mit 21-50 Revieren 4, TK25 mit > 51 Revieren enthalten 6 Pro-beflächen. In durch die Landesgrenzen angeschnittenen TK25 kann die Anzahl der Probeflächen entsprechend des ungefähren Flächenanteils Sachsen-Anhalts redu-ziert werden.
Die Probeflächen werden innerhalb der TK25 zufällig ausgewählt, müssen aber für den Ortolan geeignete Habitatstrukturen (Agrarlandschaft mit Waldrändern, Feld-gehölzen, Baumreihen etc.) enthalten. Probeflächen sollen nicht an ihren Längs- oder Querseiten aneinandergrenzen. Mind. 30 Probeflächen sollten möglichst voll-ständig innerhalb innerhalb von EU-Vogelschutzgebieten mit größeren Ortolan-Vorkommen liegen. Die Probeflächenauswahl ist mit der Staatlichen Vogelschutz-warte abzustimmen.
3. Abgrenzen und digitalisieren der Probeflächen
Die abgestimmten Probeflächen und die darin liegenden Routen, die eine weitest-gehend flächige Begehung für den Ortolan geeigneter Strukturen ermöglichen sind als GIS-Shapes zu digitalisieren und in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten als Zählgebiete im Modul halbseltene Offenlandarte in orni-tho.de zu hinterlegen.
4. Erarbeitung einer Erfassungsmethode
In Abstimmung mit der Staatlichen mit der Vogelschutzwarte und dem Dachver-band Deutscher Avifaunisten ist eine Erfassungsmethode zu erarbeiten, die einer-seits für das laufende Erfassungsvorhaben als auch für ein zukünftiges Monitoring im Rahmen des Monitorings seltener Brutvögel Anwendung finden kann. Für die Kartierer ist eine Kartier- und Eingabeanleitung in Abstimmung mit der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem DDA zu erarbeiten.
Randbedingungen für die Methode sollten im Sinne einer Vereinfachung und An-passung an das Monitoring seltener Brutvogelarten sein:
- Zweimalige morgendliche Begehung der Probefläche in den Zeiträumen 01.-20.5. sowie 21.05.-20.06
- Vollflächige Begehung von geeigneten Strukturen (Waldränder, Feldgehölze, Baumreihen) der gesamten Probefläche
- Kartierung aller revieranzeigenden Merkmale
- Konsequente Kartierung mittels ornitho.de (MsB-Modul halbseltene Offenlandar-ten); die Begehungsrouten sind mitzuzeichnen
- Eine Kartierung auf Papierkarte und nachträgliche Digitalisierung soll nur in sel-tenen Ausnahmefällen erfolgen.
Teilleistung 2: Organisatorische Vorbereitung, Durchführung der Kartierung, Zu-sammenführen der Daten
5. Vergabe von Kartierflächen
Bewerbung und Vergabe aller Probeflächen an haupt- und ehrenamtliche Kartierer. Pro Kartierer sollten max. 5 Kartierflächen bearbeitet werden. An einem Morgen können max. 2 eng beieinander liegende Probeflächen bearbeitet werden.
6. Methodische Anleitung der Kartierenden
Durchführung einer Videokonferenz vor Beginn der Kartierungen zur Vorbereitung der Kartiersaison, insbesondere zur Erläuterung der Erfassungsmethode und zur Erklärung der digitalen Erfassung über die NaturaList-App von www.ornitho.de.
7. Kartierung des Ortolans auf den Probeflächen nach den Methodenvorgaben
Die Kartierungen werden auf den 350 Probeflächen konsequent nach den Metho-denvorgaben (exakte Einhaltung der Probeflächen, Begehungszeiten, sonstigen Vorgaben) digital über die NaturaList-App von www.ornitho.de durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen kann eine analoge Kartierung mittels Karte und nachträgliche Digi-talisierung erfolgen.
Bei den Kartiergängen festgestellte revieranzeigende Raubwürger, Sperbergrasmü-cken, Turteltauben und Wiedehöpfe sind (ebenfalls über die App) mit zu kartieren.
8. Zusammentragen und Auswerten der Daten
Nach Abschluss des Kartierzeitraums sind die Daten in ein geografisches Informa-tionssystem (vorzugsweise QGIS) zu überführen. Die Form der Auswertung (Bil-dung von Papierrevieren, Wertung auch von Einmalnachweisen oder Wertung der maximalen Anzahl von revieranzeigenden Vögeln bei den Begehungen) ist vor der Auswertung mit der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem DDA abzustimmen und die Zahl der Reviere nach der dann getroffenen Festlegung probeflächenbezogen und gesamt zu ermitteln.
9. Ergänzung der systematisch erhobenen Daten mit Zufallsmeldungen aus ornitho.de
Für Bereiche außerhalb der Probeflächen werden Zufallsdaten zum Reviervorkom-men des Ortolans aus www.ornitho.de für das Jahr 2023 recherchiert. Mindestkrite-rium ist Brutzeitcode B2 ab 01.05. Diese Daten werden zur Ergänzung des Verbrei-tungsmusters und der Gesamtbestandsschätzung herangezogen.
Teilleistung 3: Auswertung und Bericht
10. Auswertung und Abfassung eines Manuskriptes
Unter Einbindung entsprechender Experten wird auf Grundlage der Daten aus den Probeflächen sowie von ergänzenden Daten außerhalb der Probeflächen der Ge-samtbestand Sachsen-Anhalts hochgerechnet. Unter Einbeziehung von Altdaten und Daten aus dem MhB wird die Bestandsentwicklung dargestellt. Habitatansprü-che werden auf Basis der kartierten Reviere und verfügbaren Landnutzungsdaten diskutiert.
Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse wird ein Vorschlag für ein Langzeit-Monitoring des Ortolans unterbreitet. Die notwendige Anzahl jährlich zu bearbeiten-der Probeflächen ist in Zusammenarbeit mit entsprechenden Experten sowohl für die Gesamtlandschaft als auch für ein Monitoring in den EU SPA zu ermitteln.
Das Manuskript (mind. 10 MS-Seiten) orientiert sich in Aufbau und Layout an den letzten Jahresberichten zum Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt.
Termine:
Teilleistung 1 (Methodische Vorbereitung der Erfassung): 31.03.2023
Teilleistung 2 (Organisatorische Vorbereitung, Durchführung der Kartierung, Zusammen-führen der Daten): 31.10.2023
Teilleistung 3 (Auswertung und Bericht): 31.03.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die
Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen