43.12_01_2022_Ortolan Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=486868
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=486868
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

43.12_01_2022_Ortolan

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) ist im Jahr 2023 landes-weit innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets auf Probeflächen zu erfassen. Dazu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teilleistung 1: Methodische Vorbereitung der Erfassung

1. Darstellung des Ist-Standes der Brutverbreitung auf Basis von Blättern der Topo-grafischen Karte 1 : 25.000

Zusammenstellung der Daten zur Brutverbreitung des Ortolans in Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der bundesweiten Brutvogelkartierung 2005-2009 sowie von Daten aus www.ornitho.de aus den Jahren 2010 bis 2022 zum Ortolan auf Ba-sis von TK 25. Bei ornitho-Daten ist der Brutzeit-Code B2 ab 10.05. als Mindestkri-terium anzusetzen. Die auf TK25 bezogene Gesamtverbreitungskarte stellt den Gesamtuntersuchungsraum für die Erfassung 2023 dar.

2. Auswahl von Probeflächen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes

Innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes des Ortolans in Sachsen-Anhalt sind insgesamt bis zu 350 Probeflächen abzugrenzen. In jedem von der Art besetzten Blatt der TK25 sind Probeflächen einzurichten. Jede Probefläche entspricht einem vollen Halbminutenfeld entsprechend der Abgrenzungen in www.ornitho.de.

TK25 mit bis zu 20 Revieren des Ortolans lt. bisheriger Gesamtverbreitungskarte enthalten 2, TK25 mit 21-50 Revieren 4, TK25 mit > 51 Revieren enthalten 6 Pro-beflächen. In durch die Landesgrenzen angeschnittenen TK25 kann die Anzahl der Probeflächen entsprechend des ungefähren Flächenanteils Sachsen-Anhalts redu-ziert werden.

Die Probeflächen werden innerhalb der TK25 zufällig ausgewählt, müssen aber für den Ortolan geeignete Habitatstrukturen (Agrarlandschaft mit Waldrändern, Feld-gehölzen, Baumreihen etc.) enthalten. Probeflächen sollen nicht an ihren Längs- oder Querseiten aneinandergrenzen. Mind. 30 Probeflächen sollten möglichst voll-ständig innerhalb innerhalb von EU-Vogelschutzgebieten mit größeren Ortolan-Vorkommen liegen. Die Probeflächenauswahl ist mit der Staatlichen Vogelschutz-warte abzustimmen.

3. Abgrenzen und digitalisieren der Probeflächen

Die abgestimmten Probeflächen und die darin liegenden Routen, die eine weitest-gehend flächige Begehung für den Ortolan geeigneter Strukturen ermöglichen sind als GIS-Shapes zu digitalisieren und in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten als Zählgebiete im Modul halbseltene Offenlandarte in orni-tho.de zu hinterlegen.

4. Erarbeitung einer Erfassungsmethode

In Abstimmung mit der Staatlichen mit der Vogelschutzwarte und dem Dachver-band Deutscher Avifaunisten ist eine Erfassungsmethode zu erarbeiten, die einer-seits für das laufende Erfassungsvorhaben als auch für ein zukünftiges Monitoring im Rahmen des Monitorings seltener Brutvögel Anwendung finden kann. Für die Kartierer ist eine Kartier- und Eingabeanleitung in Abstimmung mit der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem DDA zu erarbeiten.

Randbedingungen für die Methode sollten im Sinne einer Vereinfachung und An-passung an das Monitoring seltener Brutvogelarten sein:

- Zweimalige morgendliche Begehung der Probefläche in den Zeiträumen 01.-20.5. sowie 21.05.-20.06

- Vollflächige Begehung von geeigneten Strukturen (Waldränder, Feldgehölze, Baumreihen) der gesamten Probefläche

- Kartierung aller revieranzeigenden Merkmale

- Konsequente Kartierung mittels ornitho.de (MsB-Modul halbseltene Offenlandar-ten); die Begehungsrouten sind mitzuzeichnen

- Eine Kartierung auf Papierkarte und nachträgliche Digitalisierung soll nur in sel-tenen Ausnahmefällen erfolgen.

Teilleistung 2: Organisatorische Vorbereitung, Durchführung der Kartierung, Zu-sammenführen der Daten

5. Vergabe von Kartierflächen

Bewerbung und Vergabe aller Probeflächen an haupt- und ehrenamtliche Kartierer. Pro Kartierer sollten max. 5 Kartierflächen bearbeitet werden. An einem Morgen können max. 2 eng beieinander liegende Probeflächen bearbeitet werden.

6. Methodische Anleitung der Kartierenden

Durchführung einer Videokonferenz vor Beginn der Kartierungen zur Vorbereitung der Kartiersaison, insbesondere zur Erläuterung der Erfassungsmethode und zur Erklärung der digitalen Erfassung über die NaturaList-App von www.ornitho.de.

7. Kartierung des Ortolans auf den Probeflächen nach den Methodenvorgaben

Die Kartierungen werden auf den 350 Probeflächen konsequent nach den Metho-denvorgaben (exakte Einhaltung der Probeflächen, Begehungszeiten, sonstigen Vorgaben) digital über die NaturaList-App von www.ornitho.de durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen kann eine analoge Kartierung mittels Karte und nachträgliche Digi-talisierung erfolgen.

Bei den Kartiergängen festgestellte revieranzeigende Raubwürger, Sperbergrasmü-cken, Turteltauben und Wiedehöpfe sind (ebenfalls über die App) mit zu kartieren.

8. Zusammentragen und Auswerten der Daten

Nach Abschluss des Kartierzeitraums sind die Daten in ein geografisches Informa-tionssystem (vorzugsweise QGIS) zu überführen. Die Form der Auswertung (Bil-dung von Papierrevieren, Wertung auch von Einmalnachweisen oder Wertung der maximalen Anzahl von revieranzeigenden Vögeln bei den Begehungen) ist vor der Auswertung mit der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem DDA abzustimmen und die Zahl der Reviere nach der dann getroffenen Festlegung probeflächenbezogen und gesamt zu ermitteln.

9. Ergänzung der systematisch erhobenen Daten mit Zufallsmeldungen aus ornitho.de

Für Bereiche außerhalb der Probeflächen werden Zufallsdaten zum Reviervorkom-men des Ortolans aus www.ornitho.de für das Jahr 2023 recherchiert. Mindestkrite-rium ist Brutzeitcode B2 ab 01.05. Diese Daten werden zur Ergänzung des Verbrei-tungsmusters und der Gesamtbestandsschätzung herangezogen.

Teilleistung 3: Auswertung und Bericht

10. Auswertung und Abfassung eines Manuskriptes

Unter Einbindung entsprechender Experten wird auf Grundlage der Daten aus den Probeflächen sowie von ergänzenden Daten außerhalb der Probeflächen der Ge-samtbestand Sachsen-Anhalts hochgerechnet. Unter Einbeziehung von Altdaten und Daten aus dem MhB wird die Bestandsentwicklung dargestellt. Habitatansprü-che werden auf Basis der kartierten Reviere und verfügbaren Landnutzungsdaten diskutiert.

Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse wird ein Vorschlag für ein Langzeit-Monitoring des Ortolans unterbreitet. Die notwendige Anzahl jährlich zu bearbeiten-der Probeflächen ist in Zusammenarbeit mit entsprechenden Experten sowohl für die Gesamtlandschaft als auch für ein Monitoring in den EU SPA zu ermitteln.

Das Manuskript (mind. 10 MS-Seiten) orientiert sich in Aufbau und Layout an den letzten Jahresberichten zum Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt.

Termine:

Teilleistung 1 (Methodische Vorbereitung der Erfassung): 31.03.2023

Teilleistung 2 (Organisatorische Vorbereitung, Durchführung der Kartierung, Zusammen-führen der Daten): 31.10.2023

Teilleistung 3 (Auswertung und Bericht): 31.03.2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/12/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die

Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2022