Aufrüstung Telefonanlagenverbund Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_18_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
Abschnitt II: Gegenstand
Aufrüstung Telefonanlagenverbund
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) betreibt einen Telefon-Anlagenverbund bestehend aus vier miteinander vernetzten Einzelknoten ATOS/ UNIFY OpenScape 4000. Zur Administration kommt ein ATOS/ UNIFY OpenScape 4000 Manager zum Einsatz. Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt die Aufrüstung und die Wartung des Telefonanlagenverbundes zu beauftragen.
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Die zu erbringende Leistung umfasst ein Versions- Upgrade OpenScape Manager 4000 V8R2 nach V10R1 (Projektschritt 1), ein Versions-Upgrade von vier Einzelknoten OpenScape 4000 V8R2 im Telekommunikations-Anlagenverbund nach V10R1 (Projektschritte 2 bis 5), sowie die Wartung und den Service gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Projektschritte 1 bis 5 ist ein Software-Support des Herstellers ATOS/ Unify für drei Jahre anzubieten. Für den Wartungsvertrag wird mit den Vergabeunterlagen ein EVB-IT Systemvertrag übersandt.
Der Wartungsvertrag umfasst alle zentralen Komponenten der Unify OpenScape 4000 Umgebung. Insbesondere sei der umfangreiche Ausbau des Systems mit ca. 5300 Teilnehmern, darunter 2500 Cordless-Teilnehmern in einer flächendeckenden DECT- Infrastruktur, sowie die Openscape-Xpressions CTI- und UC-Lösungen benannt. Das System soll zusammen mit dem Servicepartner auch weiter ausgebaut und aktualisiert werden.
Die Laufzeit des Vertrages soll 3 Jahre umfassen mit der Option auf weitere 24 Monate (2x12). Das TK-System ist in viele unternehmenskritische Prozesse eingebunden und bedarf daher einer besonderen Stabilität und Verlässlichkeit. Der Wartungspartner muss zwingend den Nachweis über den Partnerstatus „Master“ beim Hersteller UNIFY erbringen. Bei betriebsbehindernden/ betriebsverhindernden Störungen ist eine Reaktionszeit von 2 Stunden vor Ort zu gewährleisten. Da unser Klinikum laut BSI den Kritis-Kriterien entspricht, kommen zukünftig viele (zum Teil noch zu definierende) organisatorische Leitlinien zur Anwendung.
Optionale Bestandteile können gemäß Preisblatt angeboten werden. Diese Optionen werden allerdings nicht bewertet und sind kein Bestandteil des Bewertungskriteriums "Preis".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufrüstung Telefonanlagenverbund
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Ausschreibung liegen u. a. bezüglich der erforderlichen Kalkulationen im Preisblatt vertrauliche Daten zugrunde (Systemprotokolldateien). Diese werden zum Schutz der Vertraulichkeit nur den Interessenten, die sich registriert und über die Nachrichtenfunktion die Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet (Scan) eingereicht haben, ebenfalls über die Nachrichtenfunktion unverzüglich zur Verfügung gestellt (§ 41 Abs. 3 VgV). Dazu ist es zwingend notwendig die unterzeichnete Anlage 24_Vertraulichkeitsvereinbarung unverzüglich zu übermittelen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen
in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.