Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0005-EU-OV-G
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ks-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung der Gesamtfahrzeuge nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben bzw. Wolmirstedt-Elbeu durch den Aufbauhersteller.
Lieferung von 2 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Wolmirstedt, DE
Lieferung von 2 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader).
Lieferung an den Auftragnehmer zu Los 2.
Die Lieferung an den Auftragnehmer Los 2 hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.
Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK
Wanzleben-Börde, DE
Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Überführung der Gesamtfahrzeuge an den Auftraggeber zur Niederlassung in Wanzleben, An der Alten Tonkuhle 9, 39164 Wanzleben-Börde.
Die Lieferfrist beginnt nach Zugang der Fahrgestelle aus Los 1. Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 31.03.2024 zu erfolgen. Sofern die Fahrzeuge nicht bis zum 31.03.2024 geliefert werden können, sind gleichwertige Ersatzfahrzeuge nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Niederflur-Fahrgestell (26 t) und Aufbau Typ LoToS (Hecklader) inkl. Lifter für Hausmüll
Wolmirstedt, DE
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Niederflur-Fahrgestell (26 t) und Aufbau Typ LoToS (Hecklader) inkl. Lifter für Hausmüll an die Niederlassung Wolmirstedt-Elbeu der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 31.03.2024 zu erfolgen. Sofern das Fahrzeug nicht bis zum 31.03.2024 geliefert werden kann, ist ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG);
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist).
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind — nicht älter als 12 Monate).
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Lieferzeitpunkt, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer);
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zu Russlandsanktionen");
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ … ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene An-gebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.