Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom Referenznummer der Bekanntmachung: B19N02 a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vereinigtedomstifter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom
Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen.
Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung.
Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden.
Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes.
Vorbereitende Arbeiten
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz Domplatz 1 06618 Naumburg
Die Ausführung dient der Vorbereitung für die nachfolgenden Mikrobohrpfähle und beinhaltet vorrangig Rückbau- und Erdarbeiten sowohl in als auch außerhalb der Bestandsgebäude. Im Bereich des Lapidariums sind besondere Schutzmaßnahmen für den Baumbestand erforderlich.
Folgende Maßnahmen sind zur Ausführung geplant:
- Baustelleneinrichtung
- Rückbauarbeiten mit Teilabbruch von Wandflächen (13m³), Verbreiterung von Türöffnungen, Umfangreiche Abstützarbeiten mit Schwerlaststützen und Stahlträgern
- Durchführung von Erdarbeiten innerhalb des Gebäudes Domplatz 1 im EG und in den Kellerräumen, z.T. in Handschachtung
- Betonarbeiten für Einzel- und Streifenfundamente (1,3m³)
- Erdarbeiten Lapidarium für Baugrubenherstellung (Fläche 55m²)
- Baumschutzmaßnahmen mit Ausbildung eines Wurzelvorhangs (14m)
Gründung
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz Domplatz 1 06618 Naumburg
Die Gründung des Lapidariums soll mit Mikrobohrpfählen umgesetzt werden. Im Bereich von Domplatz 1 erfolgt die Umsetzung der Mikrobohrpfähle im EG und in den Kellerräumen, dort unter besonders beengten Bedingungen. Auch die Zuwegung in den Keller selbst ist nur über die bestehende Bestandstreppenanlage möglich.
Folgende Maßnahmen sind zur Ausführung geplant:
- Baustelleneinrichtung
- Kleinbohrung durch Bruchsteinwand (3,5m)
- 29 Mikrobohrpfähle Domplatz 1 (Tiefe 3,5-8,4m)
- 21 Mikrobohrpfähle Lapidarium ( Tiefe 7,3m und 10m)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistung: Los 1 - Vorbereitende Arbeiten
Anforderungen an Referenzen
- Abgabe von mind. 3 Referenzen
- Erbrachte Leistungen vergleichbar mit den im LV beschriebenen Leistungen
- Arbeiten im Denkmal
- Zeitraum: Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahren
- Angabe Bauvorhaben, Bauherr und Kontaktperson
Leistung: Los 2 - Gründung
Anforderungen an Referenzen
- Abgabe von mind. 2 Referenzen
- Erbrachte Leistungen vergleichbar mit den im LV beschriebenen Leistungen
- Arbeiten im Denkmal
- Zeitraum: Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahren
- Angabe Bauvorhaben, Bauherr und Kontaktperson
Abgabe der geforderten Referenzen,
Abgabe Erklärung Tariftreue,
Abgabe Erklärung zum Nachunternehmergesetz,
Abgabe Beachtung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK165H9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vereinigtedomstifter.de