Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 022022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 189-534783)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS)

Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 022022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) für die in der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS" unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften.

b) Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einem optimalen Sauberkeitsgrad und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher.

c) Die Anlagen "1a - Übersicht Lose UHR" und "1b - Übersicht Lose GLAS" dienen der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen.

d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS".

e) Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen werden - je Los UHR - die Gesamtobjektleistungswerte vorgegeben (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffern 3.7. und 3.8. i. V. m. 5. Leistungsbeschreibung Ziffer 5.10.2.)

f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 189-534783

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 24/11/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 24/11/2022
Ortszeit: 13:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung - je Los - festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung UHR und GLAS Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung).

1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2022, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen.

2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.

3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.

4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.

5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de.

6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.

7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.

8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.

9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.

10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.

11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.

13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.

15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.

16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.

17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.

18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).

19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.

20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote - je Los - behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.):

a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.

b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.

c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.

d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.

e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.

21. Es gilt deutsches Recht.

22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).

23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.

24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).

muss es heißen:

WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung - je Los - festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung UHR und GLAS Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung).

1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.11.2022, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen.

2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.

3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.

4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.

5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de.

6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.

7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.

8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.

9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.

10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.

11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.

13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.

15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.

16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.

17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.

18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).

19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.

20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote - je Los - behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.):

a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.

b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.

c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.

d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.

e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.

21. Es gilt deutsches Recht.

22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).

23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.

24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: