Reinigungsleistungen für die Liegenschaften der HS Merseburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14/2022 Unterhalts- und Glasreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-merseburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für die Liegenschaften der HS Merseburg
Gebäudereinigung, Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaften der HS Merseburg.
Unterhaltsreinigung
HS Merseburg
Unterhaltsreinigung für die Liegenschaften der HS Merseburg
Der Vertrag verlängert sich jeweils um jeweils 1 weiteres Jahr (max. 3 Mal), wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 30.04.2028, ohne dass es weiterer Schritte bedarf als fristgerecht beendet.
Glas- und Rahmen- und Falzenreinigung
HS Merseburg
Glas- und Rahmen- und Falzenreinigung der Gebäude des Campus der HS Merseburg
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr (max. 3 Mal), wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 30.04.2028, ohne dass es weiterer Schritte bedarf als fristgerecht beendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € Netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gem. § 6 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister vornehmen oder gem. § 19 MiLoG einen Auszug aus dem Zentralregister einholen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung oder -ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Nachweis über Eintragung in der Handwerksrolle oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer.
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des PQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Der Auftragnehmer hat sich gegen Schäden zu versichern und weist diesbezüglich dem AG mit dem Angebot eine Versicherung mit mindestens der folgenden Höchstgrenze nach:
Personenschäden: 1.500.000,00 € je Schadensfall
Sachschäden: 1.000.000,00 € je Schadensfall
sonstige Vermögensschäden: 1.000.000,00 € je Schadensfall
Schlüsselverlust: 150.000,00 € je Schadensfall
durch Vorlage der Versicherungspolice. Werden diese Schadenshöhen nicht erreicht, ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Falle der Zuschlagserteilung die geforderten Summen zur Verfügung stehen.
- Erklärung zum finanziellen Umsatz (Erklärung zum finanz. Umsatz d. letzten drei Jahre)
Darstellung der Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2019-2021 im Bereich Reinigungsdienstleistungen.
Der Bietende hat formlos die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Reinigungsdienstleistungen darzulegen. Der durchschnittliche Nettojahresumsatz (ohne Umsatzsteuer) in diesem Bereich muss mindestens:
Für Los 1 1.000.000 €
Für Los 2 50.000 €
betragen. Werden mehrere Lose angeboten, sind die Umsatzzahlen addiert nachzuweisen. Dies gilt auch im Fall einer Bietergemeinschaft.
Ist die Firmengründung des bietenden Unternehmens erst nach dem Jahr 2020 erfolgt, so sind die Umsatzzahlen ab dem Jahr der Firmengründung darzulegen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Ausschlusskriterien.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer.
Gibt ein Bieter für beide Lose ein Angebot ab, sind die Nachweise/Erklärungen bis auf die Umsatzzahlen und Referenzlisten nur einmal einzureichen.
- Kurzdarstellung des Firmenprofils des bietenden Unternehmens
Es ist darzulegen, auf welchen Gebieten sich der Bietende insgesamt engagiert und welche Erfahrungen mit den in der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Maßnahmen vorhanden sind. Es ist darzulegen, über welche fachliche Leistungsfähigkeit/Kompetenz der Bietende im Bereich der zu erbringenden Leistung verfügt
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer in einer selbst zu erstellenden Anlage.
- Referenzen
Das bietende Unternehmen hat nachzuweisen, dass es Reinigungsleistungen umgesetzt hat, die umfangreiche und einschlägige Erfahrungen erkennen lassen und die hinsichtlich der mit diesem Vergabeverfahren zu erbringender Leistung gleichwertig sind.
Es sind je angebotenem Los mindestens 2 gleichwertige Referenzobjekte in Listenform in der Unterhaltsreinigung
(Los 1) mit mehr als 60.000 m² zu reinigender Fläche und in der Glasreinigung (Los 2) mit mehr als 7.000 m² zu reinigender Glasfläche anzugeben.
Die angegebenen Referenzen sollen sich auf die Durchführung ähnlich gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren beziehen. Aus den Referenzen sollen sich mindestens ergeben:
- Institution / AG für den die Maßnahme durchgeführt wurde,
- Maßnahmendauer und finanzieller Umfang.
Bewertet werden die Gleichwertigkeit der Referenzen mit Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie Qualität und Aussagekraft der Referenzen.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer
- Eignungsanforderung bezüglich Nachhaltigkeit
Vorzulegen sind:
Vorlage einer aktuell gültigen EMAS-Registrierungsurkunde oder eines EMAS- Registrierungsbescheids oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt.). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden.
ODER
- Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind.
ODER
- Die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens in einem Dokument dargestellt werden, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein «geprüfter Umweltbericht» muss wie die Umwelterklärung die ‘wesentlichen’ Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern.
Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein.
ODER
- Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS).
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer
- Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001
Vorlage von Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement).
Der Zertifizierung gleichgesetzt ist der vom Bietenden zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer. Es sind die jeweiligen Zertifizierungsurkunden beizufügen.
- Angaben zum Qualitätsmesssystem (nur bei Angebot zu Los 1 Unterhaltsreinigung)
Der Bieter erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrensdokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Hinweis: Einzureichen für den Bieter und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer.
- Vorlage einer Eigenerklärung:
- für Los 1:
Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum gepr. Objektleiter oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie verfügen.
- für Los 2:
Der Fachvorarbeiter muss über eine abgeschlossene Gebäudereinigerausbildung verfügen.
Gibt ein Bieter für beide Lose ein Angebot ab, sind die Nachweise/Erklärungen gemäß Vorgabe gem. Los 1 bzw. Los 2 beizufügen.
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes), (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Erklärung zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bewerberinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal https://www.evergabe-online.de veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben.
3.Mit dem Angebot ist die veröffentlichte Erklärung zum Datenschutz einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).