Projektmanagement MöVe 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 34520_PM-MöVe_MV_I-6
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 202-575681)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laf-lsa.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement MöVe 2023-2026
- Projektsteuerung und Projektmanagement
- Fachtechnische Beratung des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine
1. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie
2. Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 1 und 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine
1. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
2. Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB und
3. Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 1 bis 3 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.