Trinkwasserversorgung
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güsten
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saale-wipper.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserversorgung
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper und die Stadt Alsleben (Saale) schreiben den Wasserkonzessionsvertrag für das Wassernetz auf dem Gebiet der Stadt Alsleben (Saale) mit ihrem Ortsteil Gnölbzig neu aus. Der bestehende Wasserkonzesionsvertrag endet am 31.12.2022. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 5 Jahren ausweisen. Gegenstad der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession, die gem. § 149 Nr. 9 lit. a GWB nichgt dem allgemeinen Vergaberecht unterfällt. Diese Bekanntmachung dient dazu, Publikationspflichten einzuhalten. Das Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilonahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften des Vergabeverfahrens (GWB, VgV, KonzVgV)
Stadt Alsleben (Saale) mit ihrem Ortsteil Gnölbzig
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper als Aufgabenträger für die Trinkwasserversorgung und die Stadt Alsleben (Saale) als Inhaberin des Wegerechts machen bekannt, dass der zwischen der Stadt Alsleben (Saale) und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2022 endet. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper und die Stadt Alsleben (Saale) beabsichtigen gemeinsam, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit einmaliger Verlängerungsoption von 5 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2023 abzuschließen. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich mit befreiender Wirkung gegenüber der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und der Stadt Alsleben (Saale), das Netz für die Dauer des Vertrages vom jetzigen Betreiber zu erwerben. Er verpflichtet sich weiterhin, bei Vertragsende den Konzessionsgebern diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Struktur der Wasserversorgungsanlagen im erforderlichen Umfang und Format zur Verfügung zu stellen, die für eine Neuvergabe der Konzession erforderlich sind. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages, alle fünf Jahre, erstmalig zum 01.01.2028 sowie zwei Jahre vor Ende des Vertrages die Konzessionsgeber über den jeweils aktuellen Sachwert zu informieren. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, das Netz bei Beendigung des Vertrages zum Sachwert an die Konzessionsgeber gemeinschaftlich oder nach gemeinsamer Wahl der Konzessionsgeber an einen von ihnen zu übereignen oder nach gemeinsamer Wahl der Konzessionsgeber auf einen neuen Konzessionsgeber mit befreiender Wirkung gegenüber der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und der Stadt Alsleben (Saale) auf den neuen Konzessionsnehmer zu übereignen. Der Vertrag schließt die Löschwasserversorgung mit ein.
Wasserversorgunsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 05.12.2022 (Ausschlussfrist) bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen sind einzureichen:
- Unternehmensdarstellung (Gesellschafterstruktur/Organigramm), Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, falls zutreffend:
Darstellung der Konzernstrukturen und ggf. bestehender unmittelbarer Beteiligungen,
- unerschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
1. Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
2. Der Bewerber befindet sich in Liquidation
3. Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
4. Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie); der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3 Monate sein
In Form von Eigenerklärungen:
- Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der letzten drei abgeschlosssenen Geschäftsjahre
- Erklärung über den Abschluss einer Betriesbhaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
In Form von Fremderklärungen:
- allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, nicht älter als sechs Monate
- Referenzliste (Zeitraum: die letzten drei Jahre seit Datum dieser Bekanntmachung) über die wesentlichen abgeschlossene und laufende Projekte im bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung, mit Angabe des Auftraggebers
- Nachweis (Kopie der Zertifikate) zum Bestehen von aktuell gültigen Zertifizierungen in den Bereichen Qualitätsmanagementsystem, Umweltmanagementsystem, Energiemanagementsystem jeweils nach DIN EN ISO. Die Vorlage vergleichbarer Zertifizierungen ist zulässig. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber
- Erneuerung des Leitungsnetzes bei grundhaften Straßenausbauvorhaben im Konzessionsgebiet, soweit erforderlich und technisch möglich
- Leitungsentwicklungskonzept unter Berücksichtigung größerer Wasserverbraucher
- Tarifrabatte im gesetzlich zulässigen Höchstmaß für kommunale Einrichtungen und Grundstücke im Konzessionsgebiet
- Bereitstellung von Löschwasser im Konzessionsgebiet in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der vorrangigen Trinkwasserversorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, das Verfahren in der zweiten Stufe mit maximal fünf Bietern zu führen. Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand einer Bewertung der Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßen Ermessen.
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie ihm Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen.