HWSB Schöpfwerk Gorsdorf - Ersatzneubau Schöpfwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0247/WB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schöpfwerk Gorsdorf - Ersatzneubau Schöpfwerk
Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf einschließlich der Gewerke Bauleistungen, maschinentechnische Ausrüstungen, Elektrotechnik / Mess- und Regelungstechnik
Gorsdorf, Stadt Jessen (Elster), Landkreis Wittenberg
Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf einschließlich der Gewerke Bauleistungen, maschinentechnische Ausrüstungen, Elektrotechnik / Mess- und Regelungstechnik
Hauptbauleistungen:
- Ersatzneubau Schöpfwerk mit folgenden Anlagenkomponenten:
- Funktionsgebäude (L x B x H ca. 12,50 x 9,40 x 9,55 m) mit Pumpen- und Schieberkammern aus Stahlbeton, Maschinenhalle mit Einträgerbrückenkran und den elektrischen Anlagenkomponenten für die Energieverteilung, Anlagensteuerung und Kommunikationstechnik.
- Einlaufbereich mit Einlaufrechen und automatisch arbeitender Rechenreinigungsanlage.
- Pumpentechnik (3 Stück Rohrgehäusepumpen als axiale Propellerpumpen stehende Ausführung mit trocken aufgestelltem Motor, Gesamtförderleistung 4,5 m3/s) und rohrtechnische Anbindung an die Druckrohrleitungen DN 800 / DN 900 aus dem 1. BA.
- Ausrüstungstechnische Ergänzungen im Bereich des Auslassbauwerkes an der K 2232
- Abbruch- und Rückbauarbeiten im Bereich des alten Schöpfwerkes / Flächenauffüllungen und Geländep...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Schöpfwerk Gorsdorf - Ersatzneubau Schöpfwerk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.