Robotergestütztes Operationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_04_2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizin.uni-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Robotergestütztes Operationssystem
Der Bedarf resultiert aus einer notwendigen Ersatzbeschaffung des vorhandenen Systems. Benötigt wird ein vierarmiges roboter-assistiertes Operationssystem mit Fluoreszenz-Funktion und Single-Konsole. Diese Geräteeinheit stellt eine klinisch notwendige Mindestausstattung für den Betrieb eines robotischen Systems dar. Zur Erfüllung des universitären Standards wurden seitens der beantragenden Einrichtung weitere Parameter gemeldet, die geräteseitig zwingend erfüllt werden müssen, um die Patientenversorgung zu gewährleisten.
Universitätsklinik Halle (Saale)
Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie
Zentral-OP, Saal 16
Ernst-Grube-Straße 40
06112 Halle (Saale)
Neben der Vergabe des Großgerätes, wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens weiterhin der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung über zur Nutzung des robotergestützten Operationssystems erforderliche Instrumente/Verbrauchsmaterialien forciert.
Optionale Bestandteile können gemäß Leistungsverzeichnis und Preisblatt angeboten werden.
Beschaffung eines Großgerätes im Rahmen des Programmes "Großgeräte der Länder"
Großgerät: Robotergestütztes Operationssystem
MW-Nr.: 20.11
Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie
Der Bieter hat vor Abgabe seines Angebotes die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten und über sämtliche Einzelheiten der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung der Verhältnisse, die zur Leistungserbringung maßgebend sind, zu informieren.
Die Vor-Ort-Besichtigung ist nicht obligatorisch, wird jedoch allen Bietern, die mit den örtlichen Gegebenheiten des Universitätsklinikums Halle (Saale) bisher nicht vertraut sind, empfohlen. Der Bieter hat sich bei Bedarf über die e-Vergabe-Plattform mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Möglichkeit hatte, die Verhältnisse, die zur Erfüllung der Leistung maßgeblich sind, vor Ort und vor Abgabe des Angebotes zu überprüfen, eine Änderung des Angebotes oder der Kalkulation ist nach Angebotsabgabe aufgrund von Vor-Ort-Bedingungen nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) ist auf Basis einer europaweiten Markterkundung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Operationssystem da Vinci® Xi der Fa. Intuitive Surgical das einzige System auf dem Markt ist, dass den Anforderungen des Klinikums vollumfänglich gerecht werden kann. Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Robotergestütztes Operationssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.