Sanierung Freizeitbad „Thyragrotte“ in Stolberg/Harz; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 208/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Südharz OT Rottleberode
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-suedharz.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freizeitbad „Thyragrotte“ in Stolberg/Harz; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Das Freizeitbad Thyragrotte in Stolberg/Harz soll saniert werden. Die für diese Sanierung geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie u.a. in der Gestalt von DIN, VDI, VDE etc. oder gleichwertig Ausdruck finden, sind zu beachten.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Fachlose:
Es werden die Gebäudeplanung sowie Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung benötigt. Zu diesem Zweck werden zwei Lose gebildet.
Los 1
die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI der Leistungsphasen 2-9 nebst den in Anlage 1 näher definierten, der Objektplanung Gebäude und Innenräume zugeordneten Besonderen Leistungen
Los 2
die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 Abs. 1 HOAI, Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI nebst den in Anlage 1 näher definierten, der Fachplanung Technische Ausrüstung zugeordneten Besonderen Leistungen.
Weitere Informationen sind Vertragsanlage 1 - Aufgabenstellung zu entnehmen.
Die Leistungsphase 1 wurde bereits für beide Lose erbracht, vgl. Vertragsanlage 2a - Grundlagenermittlung Lph 1.
Objektplanung Gebäude
Südharz OT Rottleberode, DE
Es sind die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI der Leistungsphasen 2-9 nebst den in Anlage 1 näher definierten, der Objektplanung Gebäude und Innenräume zugeordneten Besonderen Leistungen zu erbringen.
1. Wertung des im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit wird der im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz pro Jahr, dabei ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre maßgebend, mit 0 bis 10 Punkten wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 450.000 € = 10 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 405.000 € = 9 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 360.000 € = 8 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 315.000 € = 7 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 270.000 € = 6 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 225.000 € = 5 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 180.000 € = 4 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 135.000 € = 3 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 90.000 € = 2 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 35.000 € = 1 Punkt
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz weniger als 35.000 € = 0 Punkte
2. Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI, die sich auf eine Sport- oder Freizeiteinrichtung bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Jede der bis zu 3 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 20 Punkte
b)
Schwerpunkte der Sanierung bildeten die Umgestaltung einer Sauna und die entsprechende Zuwegung.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 10 Punkte
c)
Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
d)
Der Bieter hat bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln mitgewirkt.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
e)
Das zu sanierende Gebäude war ein Hallenschwimmbad.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 16 Punkte erzielt werden. also 0 – 16 Punkte
g)
Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
1.500.000,00 EUR netto oder weniger = 0 Punkte
3.000.000,00 EUR netto oder mehr = 15 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet; also 0,0 – 15,0 Punkte
Jede der maximal 3 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 83 Punkten bewertet werden. Höchstens 10 Punkte kann der Bieter mit dem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz erreichen. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 259 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 bis 5, 7 und 8
Südharz OT Rottleberode, DE
Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 Abs. 1 HOAI, Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI nebst den in Anlage 1 näher definierten, der Fachplanung Technische Ausrüstung zugeordneten Besonderen Leistungen zu erbringen.
1.Wertung des im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit wird der im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI erzielte Nettoumsatz pro Jahr, dabei ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre maßgebend, mit 0 bis 10 Punkten wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 750.000 € = 10 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 700.000 € = 9 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 650.000 € = 8 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 600.000 € = 7 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 550.000 € = 6 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 500.000 € = 5 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 450.000 € = 4 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 400.000 € = 3 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 350.000 € = 2 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 300.000 € = 1 Punkt
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz weniger als 300.000 € = 0 Punkte
2. Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss), die sich auf eine Sport- oder Freizeiteinrichtung bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Jede der bis zu 3 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 20 Punkte
b)
Schwerpunkte der Sanierung bildeten die Lüftungstechnik, Badewassertechnik und Elektrotechnik.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 10 Punkte
c)
Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
d)
Der Bieter hat bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln mitgewirkt.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
e)
Das zu sanierende Gebäude war ein Hallenschwimmbad.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 16 Punkte erzielt werden. also 0 – 16 Punkte
g)
Die Netto-Baukosten der KG 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480 betrugen:
1.000.000,00 EUR netto oder weniger = 0 Punkte
2.100.000,00 EUR netto oder mehr = 15 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet; also 0,0 – 15,0 Punkte
Jede der maximal 3 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 83 Punkten bewertet werden. Höchstens 10 Punkte kann der Bieter mit dem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz erreichen. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 259 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
für Los 1:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
für Los 2:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure, in die Liste beratender Ingenieure, in die Liste der Fachingenieure oder in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Für beide Lose gilt:
1. Angaben zum spezifischen Nettoumsatz für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021. Die Angaben sind Teil IV B Nr. 2 in der Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen zu machen. Beachten Sie, dass dieser spezifische Nettoumsatz i.S.d. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung bewertet wird.
1.1 Hinweis zu Los 1: Maßgeblich ist der im Bereich Objektplanung erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i. durchschnittlicher Nettoumsatz).
1.2 Hinweis zu Los 2: Maßgeblich ist der im Bereich Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI erzielte Nettoumsatz pro Jahr (d.i. spezifischer Nettoumsatz).
2. Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage 2.2 Versicherungsnachweis einzureichen.
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
• mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und
• mindestens 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Los 1:
Es ist mindestens eine Referenz zu benennen (beachte nachstehende Mindestanforderungen). Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Die bis zu 3 zu bewertenden Referenzen werden gemäß der Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bepunktet, vgl. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung.
Los 2:
Es ist mindestens eine Referenz zu benennen (beachte nachstehende Mindestanforderungen). Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Die bis zu 3 zu bewertenden Referenzen werden gemäß der Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bepunktet, vgl. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung.
Los 1:
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI, die sich auf eine Sport- oder Freizeiteinrichtung bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Los 2:
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Die Leistung muss eine Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss) gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss) gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss), die sich auf eine Sport- oder Freizeiteinrichtung bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Siehe Ziffer III.1.1 dieser Bekanntmachung.
Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
1. Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen
2. Anlage 3 Ergänzende Vertragsbedingungen LVG LSA
3. Anlage 4 Beachtung der Kernarbeitsnormen
4. Anlage 5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
5. Anlage 6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlgleichheit
6. Eigenerklärung-Russland-VO-2022-833
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage 7 Erklärung Bewerbergemeinschaft auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Absicht Unterauftragnehmer zu beauftragen ist in Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen entsprechend anzuzeigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Unterlagen 1. bis 6. auch von Unteruaftragnehmern ohne gleichzeitige Eigungsleihe gesondert anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien sind für Los 1 der Anlage 9.1 Zuschlagsmatrix und Erläuterungen_Los 1 zu entnehmen.
Die Zuschlagskriterien sind für Los 2 der Anlage 9.1 Zuschlagsmatrix und Erläuterungen_Los 2 zu entnehmen.
Hinweise zur Nutzung der Vergabeplattform bzw. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren sind der Anlage 10 Hilfe-zur-Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bitte beachten Sie das Unterlagenverzeichnis, aus dem sich auch ergibt, welche Unterlagen einzureichen sind.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlan-gung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).