Entsorgung Klärschlamm, Rechengut, Sandfangrückstände und Kanalräumgut Referenznummer der Bekanntmachung: 07_AZS_05-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-saalkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wazv-saalkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Klärschlamm, Rechengut, Sandfangrückstände und Kanalräumgut
Abfuhr und Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfangrückstände und Kanalräumgut der Klärwerke des WAZV Saalkreis
Kläranlage Pfützthal, An der Saale 6, 06198 Salzatal OT Pfützthal
Kläranlage Löbejün, An der Voigtei 1, 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün
Kläranlage Landsberg, Am Klärwerk 1, 06188 Landsberg
KläranlageHohenthurm, Am MÜhlberg 10, 06188 Landsberg OT Hohenthurm
Abfuhr und Entsorgung von rund 3.440 t Klärschlamm pro Jahr
Abfuhr und Entsorgung von rund 55 t Rechengut pro Jahr
Abfuhr und Entsorgung von rund 77 t Sandfangrückständen pro Jahr
Abfuhr und Entsorgung von rund 60 t Kanalräumgut pro Jahr
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (01.01.2023 bis 31.12.2024) besteht die Option, den Vertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Auftragnehmer muss eine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG nachweisen. Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Leistung gemäß § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG.
2. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der Erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt.
3. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufüge, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen AUsschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um den Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
5. Im Angebot is zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
6. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
1. Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlosssenen Geschäftsjahren anzugeben.
2. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es eine Betriebshaftpflichtversicherung, durch die Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000,000,00 EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR im Einzelfall versichert sind, besitzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle muss mindestens das Doppelte der jeweiligen vorgenannten Deckungssummen besitzen. Diese Haftpflichtversicherung muss sowohl eine Umweltschadensversicherung als auch eine Umwelthaftpflichtversicherung mindestens in gleicher Höhe beinhalten. Zum Nachweis ist als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicheten Risiken und der jeweiligen Dekcungssumme einzureichen.
1. Anzugeben ist die durchschnittiche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine aussagekräftige Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage benennt das Unternehmen mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber, sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Bennenung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und beinhaltet eine zweimalige Option den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertraglaufzeit beträgt damit vier Jahre.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de