Vertragsverlängerung Hochdurchsatzdiagnostik Referenznummer der Bekanntmachung: 48/2022/EU/E15
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://intranet.med.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung Hochdurchsatzdiagnostik
Es wird ein Vertrag zur Erbringung von Serviceleistungen und die Belieferung mit hierfür benötigten Reagenzien und anderen Materialien im Bereich klinische Chemie und Immunologie geschlossen.
Die Auftraggeberin hat mit der Roche Diagnostics Deutschland GmbH 2017 einen Vertrag über die Überlassung von Analysesystemen, die Erbringung von Serviceleistungen und die Belieferung mit hierfür benötigten Reagenzien und anderen Materialien im Bereich klinische Chemie und Immunologie geschlossen. Die dem Vertrag zugrundeliegenden Liefer- und Dienstleistungen benötigt die Auftraggeberin auch über das derzeitige Ende der Vertragslaufzeit hinaus für mindestens drei weitere Jahre. Insbesondere ist die Erneuerung / technische Aktualisierung von bestehenden und zum Teil die ersatzweise Überlassung neuer Analysegeräte neben der Lieferung der hierfür benötigten Reagenzien und anderen Materialen sowie der Serviceleistungen erforderlich.
Die bestehenden und zu ersetzenden Analysesysteme müssen 56 genau spezifizierte immunologische Parameter und 59 bestimmte klinische-chemische Analyte durch die zu beschaffenden Tests / Analysemöglichkeiten darstellen können.
Eine Verlängerung um weitere 3 Jahre Vetragsjahre ist gegeben.
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Eine Markterkundung der Auftraggeberin hat ergeben, dass keiner der potentiellen Mitbewerber in der Lage ist, das gesamte gewünschte Analyseportfolio mit einem einheitlichen Analysesystem abzubilden. Allein die Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH ist in der Lage das angeforderte Analyseportfolio vollständig abzubilden, ohne dass die Einbindung weiterer Analysesysteme erforderlich ist. Bei der Nutzung von Analysesystemen potentieller Mitbewerber müssten zur Darstellung des gesamten gewünschten Analyseportfolios zusätzliche Analysesysteme weiterer Anbieter eingebunden werden.
Die Markterkundung führte darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen zu dem Produkt der Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH existieren. Eine Veränderung oder Reduktion des Portfolios bedeutet eine Funktionseinschränkung für das Zentrallabor der Auftraggeberin, welche die Aufgabe der 24/7 Versorgung der Patienten hat. Dies führt zu erheblichen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten der Auftraggeberin. Im schlimmsten Fall kann eine unterlassene Berücksichtigung eines fehlenden Parameters zum Tod des Patienten führen. Die Einbindung von zusätzlichen Analysesystemen bei Nutzung anderweitiger Anbieter ist der Auftraggeberin aus Kosten-, Personal- und organisatorischen Gründen nicht zumutbar. Durch Nutzung eines einheitlichen Analysesystems werden zudem Risikopotentiale minimiert, um vorgenannte negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten der Auftraggeberin zu vermeiden.
Die Liefer- und Dienstleistungen der Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH dürfen daher direkt beschafft werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Im Übrigen ist eine Direktvergabe der Analysesysteme auch nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zulässig.
Durch den Neuvertrag mit der Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH, welche die Auftraggeberin abzuschließen beabsichtigt, werden ( soweit notwendig ) die bei der Auftraggeberin vorhandenen Analysesysteme erneuert und / oder technisch auf den neuesten Stand gebracht. Im Wesentlichen bleiben die ursprünglich angeschafften Produkte aber grundlegend vorhanden. Mit Neuvertragsabschluss werden vorliegend mithin bereits erbrachte Lieferleistungen erneuert und erweitert.
Andere Produkte, als die von dem aktuellen Auftragnehmer Roche Diagnostics Deutschland GmbH können an die bei der Auftraggeberin vorhandenen Arbeitsplätze mangels Kompatibilität mit der bestehenden Systemlandschaft nicht problemlos angeschlossen werden. Die Umstellung würde eine umfassende, zeitraubende Anpassung der IT-Struktur notwendig machen, so dass die Beschaffung von einem potentiellen Mitbewerber eine technische Unvereinbarkeit / unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten mit sich führen würde. Während dieser Umstellung und der darauf folgenden Anlaufzeit (Methodenvalidierung), bestünde ein hohes Risiko, dass aufgrund technischer Probleme die korrekte Patientenversorgung nicht (voll) gewährleistet werden kann. Der Vertrag wird zunächst für 3 Jahre geschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsverlängerung Hochdurchsatzdiagnostik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9