A 14_VKE 1.5; Doku_Amphibienschutz_Nord Referenznummer der Bekanntmachung: A1460500204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 14_VKE 1.5; Doku_Amphibienschutz_Nord
A-14605-00 A 14, VKE 1.5 AS Lüderitz bis AS Stendal-Mitte
A1460500204 A 14 VKE 1.5 Nord temporäre ALE - Absammeln und Dokumentation
39576 Stendal
Die Leistung umfasst die tägliche, fußläufige Kontrolle und Dokumentation der vorhandenen Fanggefäße an den temporären Amphibienschutzzäunen im Abschnitt VKE 1.5 Nord AS Stendal (B188) bis AS Stendal-Mitte (L15), sowie das Absammeln und Aussetzen der darin enthaltenen Amphibien.
Die bauzeitlichen Amphibienleiteinrichtungen verlaufen ausschließlich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Tangermünder Hochfläche und in der Uchteniederung.
Die Leistungen sind über den Zeitraum von Februar 2023 bis Dezember 2027 zu erbringen.
Insgesamt sind im Abschnitt VKE 1.5 Nord 1.100 Stück Fangeimer auf einer Länge von 16,8 km zu kontrollieren und dokumentieren. Die Dokumentationsergebnisse sind dem Auftraggeber monatlich zu übergeben.
Es sind Sperr- und Schutzzaunabschnitte (außen/ innen) wie folgt unterschieden:
-Schutzzaunabschnitt außen:
---Länge: 8,10 km
---450 Fanggefäße
---Zeitraum Betreuung jährlich: 15.02.-15.05. und 01.09.-15.11.
-Schutzzaunabschnitt innen:
---Länge: 8,10 km
---450 Fanggefäße
---Zeitraum Betreuung jährlich: 15.02.-15.12.
-Sperrzaun innen:
---Länge: 8,70 km
---200 Fanggefäße
---Zeitraum Betreuungjährlich: 15.02.-15.12.
Ggf. entfällt nach Abstimmung mit der UNB Stendal ab 2024 die Kontrolle der Fanggefäße an den Schutz- und Sperrzäunen innen. Daher sind im Leistungsverzeichnis die Positionen für diese Abschnitte als Bedarfspositionen hinterlegt.
Bei den Sperrzäunen wurden die Fanggefäße im Abstand von 60m nur innenseitig (baustraßen-/ baustellenseitig) verbaut, bei den Schutzzäunen im Abstand von 20m beidseitig.
Die Kontrolle, Dokumentation und Absammlung der Fanggefäße entlang der Sperr- und Schutzzaunabschnitte innen erfolgt ab dem Jahr 2024 optional, gem. den Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde Stendal (UNB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
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In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
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Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
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Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bankerklärungen
- Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €
Mit dem Angebot:
- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
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Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
- Nachweis der Qualifikation in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu dem für die Ausführung vorgesehenen Projektverantwortlichen und dessen Stellvertretung
- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)
- Benennung der Unterauftragnehmer
- Referenzen:
Der AG erwartet, dass der Bieter wenigstens eine vergleichbare Leistung in der Eigenerklärung darlegt und die mangelfreie Leistung durch entsprechende Bescheinigung auf Verlangen nachweist. Vergleichbare Leistungen sind solche, in deren Rahmen die Kontrolle und Dokumentation zum Vorhandensein von Amphibien in Fanggefäßen an Amphibienleiteinrichtungen erfolgten.
Es können auch Referenzen abgegeben werden, welche über drei Jahre, jedoch maximal 5 Jahre (seit 2017), zurückliegen.
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- Qualifikation Fachkräfte:
Der Projektverantwortliche und dessen Stellvertretung agieren als Projektleitung und müssen beide jeweils mind. einen Studienabschluss im Bereich der Biowissenschaften oder einem vergleichbaren Studienabschluss nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de