Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-13-2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183ef7c51ad-6fa966cf10c84dd6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle

Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-13-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ehemalige Harzturnhalle liegt im Südwesten Halberstadts im Bereich des Ortseingangs an der Bundesstraße 81. Das Ortsbild wird geprägt von dem ruinösen Gebäude der Halle und den zum Teil brachliegenden Gärten. Nach Plänen des Kavallerievereins Harz soll hier ein Zentrum der Kavallerie-Reitkunst entstehen. Die Nutzung der Halle ist nicht nur für den Reitsport geplant. Ein Teil des Gebäudes soll zu einen Aufenthaltsbereich für Besucher und Wohnbereich für benachteiligte Jugendliche umgebaut werden. Mit der Umsetzung der beabsichtigten Nutzung erfährt der gesamte Bereich eine städtebauliche Aufwertung. Mit dem Erhalt und der Nachnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Harzturnhalle wird ein Stück weit Geschichte der Stadt Halberstadt mit überregionaler Bedeutung bewahrt. Die städtebauliche Aufwertung am südwestlichen Ortseingang trägt mittelbar auch den raumordnerischen Festlegungen zur B 81 als regional bedeutsame Haupt- verkehrsstraße mit Landesbedeutung Rechnung.

Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 33 ff. HOAI sowie das Leistungsbild der Tragwerksplanung sein. Die Beauftragung der Planungsleistun-gen erfolgt stufenweise. Grundlage der Planung ist der Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Im Rahmen der ersten Beauftragungsstufe ist vom Planungsbüro eine Sicherungsplanung zu erstellen, die dem bewilligten Fördermittelrahmen entspricht, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzbar ist und gewährleistet, dass das geplante Nutzungskonzept umfassend umgesetzt werden kann. Die genaue Leistungsbeschreibung ist bitte Punkt 1.4 dieser Unterlage zu entnehmen.

Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen sozikulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Halberstadt

Abt. Hochbau

Domplatz 49

38820 Halberstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle

Die Besonderheit des vorliegenden Projektes besteht in dem Erfordernis einer vorgelagerten Sicherungsplanung, die Grundlage der nachfolgenden Ausbaupla-nung sein soll. Demnach umfassen die hier stufenweise ausgeschriebenen Leistungen die folgenden Planungsleistungen:

1.4.1 Stufe 1 Sicherungsplanung

Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) sowie Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5) HOAI sein. Nach Abschluss der jeweiligen beiden Leistungsphasen ist für den Fördermittelgeber eine baufachliche Prüfungsunterlage gemäß den Vorgaben der Richtlinien zur Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (Richtlinie ZBau) zu erstellen und einzureichen. Anschließend sind die demnach für eine spätere Umsetzung notwendigen und vom Fördermittelgeber bestätigten Sicherungsmaßnahmen zu planen, die Vergaben vorzubereiten und zu begleiten sowie die Ausführung zu überwachen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

1.4.2 Stufe 2 Gebäudeplanung Leistungsphasen 3 bis 9 nach § 34 HOAI

Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.

Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:

- Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 34 HOAI

- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI

- Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI

Tragwerksplanung Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 51 HOAI

Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:

- Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 51 HOAI

- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/01/2023
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projekt- sowie Bauleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

Qualifikationsnachweis (Architekt, Bauingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.

Der Standsicherheitsnachweis muss von einer Person mit einem berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hoch-bau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufser-fahrung in der Tragwerksplanung, die in einer von der Ingenieurkammer Sach-sen-Anhalt zu führenden Liste eingetragen ist, oder von einem Prüfingenieur oder einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erstellt sein. Eintragungen in ande-ren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.

- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €

- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €

- jeweils 2-fach maximiert

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt

- Namentliche Benennung der am Projekt beteiligten Planer und Ingenieure, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen und Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation

- Eigenerklärung über die Referenz der Gebäudeplanung für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle (Reitsport oder vergleichbar) in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

- Eigenerklärung über die Referenz der Tragwerksplanung für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle (Reitsport oder vergleich-bar) in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

- Eigenerklärung über die Referenz des Denkmalschutzes für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

- Eigenerklärung über die Referenz zur Verwendung von Fördermitteln in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Qualifikationsnachweis (Architekt, Bauingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.

Der Standsicherheitsnachweis muss von einer Person mit einem berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hoch-bau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufser-fahrung in der Tragwerksplanung, die in einer von der Ingenieurkammer Sach-sen-Anhalt zu führenden Liste eingetragen ist, oder von einem Prüfingenieur oder einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erstellt sein. Eintragungen in ande-ren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrit-tene Signatur wird nicht gefordert.

Zu Formblatt 1.2:

Die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB ist vom Bieter und sämtlichen Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Zu Formblatt 4.1 bis 4.4:

Bei entsprechender Eignung ist die Mehrfachnennung einer Referenz möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist

gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2022