Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-13-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle
Die ehemalige Harzturnhalle liegt im Südwesten Halberstadts im Bereich des Ortseingangs an der Bundesstraße 81. Das Ortsbild wird geprägt von dem ruinösen Gebäude der Halle und den zum Teil brachliegenden Gärten. Nach Plänen des Kavallerievereins Harz soll hier ein Zentrum der Kavallerie-Reitkunst entstehen. Die Nutzung der Halle ist nicht nur für den Reitsport geplant. Ein Teil des Gebäudes soll zu einen Aufenthaltsbereich für Besucher und Wohnbereich für benachteiligte Jugendliche umgebaut werden. Mit der Umsetzung der beabsichtigten Nutzung erfährt der gesamte Bereich eine städtebauliche Aufwertung. Mit dem Erhalt und der Nachnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Harzturnhalle wird ein Stück weit Geschichte der Stadt Halberstadt mit überregionaler Bedeutung bewahrt. Die städtebauliche Aufwertung am südwestlichen Ortseingang trägt mittelbar auch den raumordnerischen Festlegungen zur B 81 als regional bedeutsame Haupt- verkehrsstraße mit Landesbedeutung Rechnung.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 33 ff. HOAI sowie das Leistungsbild der Tragwerksplanung sein. Die Beauftragung der Planungsleistun-gen erfolgt stufenweise. Grundlage der Planung ist der Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Im Rahmen der ersten Beauftragungsstufe ist vom Planungsbüro eine Sicherungsplanung zu erstellen, die dem bewilligten Fördermittelrahmen entspricht, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzbar ist und gewährleistet, dass das geplante Nutzungskonzept umfassend umgesetzt werden kann. Die genaue Leistungsbeschreibung ist bitte Punkt 1.4 dieser Unterlage zu entnehmen.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen sozikulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Stadt Halberstadt
Abt. Hochbau
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Planungsleistungen der Gebäude- und Tragwerksplanung nach § 33 ff. und § 49 ff. HOAI zur Sicherung und Instandsetzung der ehemaligen Harzturnhalle
Die Besonderheit des vorliegenden Projektes besteht in dem Erfordernis einer vorgelagerten Sicherungsplanung, die Grundlage der nachfolgenden Ausbaupla-nung sein soll. Demnach umfassen die hier stufenweise ausgeschriebenen Leistungen die folgenden Planungsleistungen:
1.4.1 Stufe 1 Sicherungsplanung
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) sowie Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5) HOAI sein. Nach Abschluss der jeweiligen beiden Leistungsphasen ist für den Fördermittelgeber eine baufachliche Prüfungsunterlage gemäß den Vorgaben der Richtlinien zur Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (Richtlinie ZBau) zu erstellen und einzureichen. Anschließend sind die demnach für eine spätere Umsetzung notwendigen und vom Fördermittelgeber bestätigten Sicherungsmaßnahmen zu planen, die Vergaben vorzubereiten und zu begleiten sowie die Ausführung zu überwachen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
1.4.2 Stufe 2 Gebäudeplanung Leistungsphasen 3 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 34 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI
- Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI
Tragwerksplanung Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 51 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 51 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projekt- sowie Bauleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Qualifikationsnachweis (Architekt, Bauingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Der Standsicherheitsnachweis muss von einer Person mit einem berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hoch-bau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufser-fahrung in der Tragwerksplanung, die in einer von der Ingenieurkammer Sach-sen-Anhalt zu führenden Liste eingetragen ist, oder von einem Prüfingenieur oder einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erstellt sein. Eintragungen in ande-ren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt
- Namentliche Benennung der am Projekt beteiligten Planer und Ingenieure, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen und Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation
- Eigenerklärung über die Referenz der Gebäudeplanung für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle (Reitsport oder vergleichbar) in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz der Tragwerksplanung für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle (Reitsport oder vergleich-bar) in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz des Denkmalschutzes für die Sicherung und Sanierung bzw. den Umbau einer Fachwerkhalle in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz zur Verwendung von Fördermitteln in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
Qualifikationsnachweis (Architekt, Bauingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Der Standsicherheitsnachweis muss von einer Person mit einem berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hoch-bau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufser-fahrung in der Tragwerksplanung, die in einer von der Ingenieurkammer Sach-sen-Anhalt zu führenden Liste eingetragen ist, oder von einem Prüfingenieur oder einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erstellt sein. Eintragungen in ande-ren Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrit-tene Signatur wird nicht gefordert.
Zu Formblatt 1.2:
Die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB ist vom Bieter und sämtlichen Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zu Formblatt 4.1 bis 4.4:
Bei entsprechender Eignung ist die Mehrfachnennung einer Referenz möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.