A 14_VKE 1.5; Süd temporäre Amphibienleiteinrichtung - Absammeln und Dokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: A1460500205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 14_VKE 1.5; Süd temporäre Amphibienleiteinrichtung - Absammeln und Dokumentation
A14605-00: A 14, VKE 1.5, AS Lüderitz bis AS Stendal-Mitte
A1460500205: A 14, VKE 1.5, Süd temporäre ALE - Absammeln und Dokumentation
39576 Stendal
Die Leistung umfasst die tägliche fußläufige Kontrolle und Dokumentation auf Vorhandensein von Amphibien in den Fanggefäßen der Amphibienschutzzäune im Abschnitt VKE 1.5 Süd, AS Lüderitz (L30) bis einschließlich AS Stendal (B188).
Die bauzeitlichen Amphibienleiteinrichtungen verlaufen ausschließlich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Tangermünder Hochfläche und in der Uchteniederung. Die Leistungen sind über den Zeitraum von Februar 2023 bis
Dezember 2027 zu erbringen. Insgesamt sind in den angegebenen Betreungszeiträumen des Abschnitt VKE 1.5 Süd täglich 600 Stück Fangeimer auf einer Gesamtlänge von 14,0 km zu kontrollieren.
Es sind Sperr- und Schutzzaunabschnitte (außen/innen) wie folgt unterschieden:
Schutzzaunseite außen, Länge 4,4 km, 220 Fanggefäße
Zeitraum Betreuung: 2023-2027 vom 15.02.-15.05. und 01.09.-15.11.
Schutzzaunseite innen, Länge 4,4 km, 220 Fanggefäße
Zeitraum Betreuung: 2023-2027 vom 15.02.-15.12.
Sperrzaun, Länge 9,6 km, 160 Fanggefäße
Zeitraum Betreuung: 2023-2027 vom 15.02.-15.12.
Die Amphibienfanggefäße sind in den genannten Zeiträumen bis Ende 2027 zu betreuen. Ggf. entfällt nach Abstimmung mit der UNB Stendal ab 2024 die Kontrolle der Fanggefäße an den Schutz- und Sperrzäunen innen.
Bei den Sperrzäunen wurden die Fanggefäße im Abstand von 60 m nur innenseitig (baustraßen-/baustellenseitig) verbaut, bei den Schutzzäunen hingegen im Abstand von 20 m beidseitig
Die Kontrolle, Dokumentation und Absammlung der
Fanggefäße entlang der Sperr- und Schutzzaunabschnitte
innen erfolgt ab dem Jahr 2024 optional, gem. den
Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde Stendal
(UNB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bankerklärungen
- Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
in Höhe der Mindestdeckungssummen
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von mindestens 1.500.000 €
Mit dem Angebot:
- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren (ab 2017) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (als Bescheinigung wird auch eine vollständige und ausführliche Referenzbeschreibung akzeptiert)
- entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder
sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zum für die Ausführung vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter
- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)
- Benennung der Unterauftragnehmer
Fachpersonal:
Das Projektteam muss von einem Projektleiter und einem Stellvertreter geleitet werden, welcher jeweils mind. einen Studienabschluss im Bereich der Biowissenschaften oder einem vergleichbaren Studienabschluss nachweisen kann.
Referenzen:
Der AG erwartet, dass der Bieter wenigstens eine vergleichbare
Leistung in der Eigenerklärung darlegt. Vergleichbare Leistungen sind solche, in deren Rahmen Kontrollen und Dokumentation zum Vorhandensein von Amphibien in Fanggefäßen an Amphibienleiteinrichtungen erfolgt sind. Es können auch Referenzen abgegeben werden, welche über drei Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de