Zug-Druck-Prüfmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: HS-MS-Finanzen-029-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-magdeburg.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Zug-Druck-Prüfmaschine
Universelle Zug-Druck-Prüfmaschine
Hochschule Magdeburg-Stendal
Haus 17 Raum 17.0.04
Breitscheidstr. 2
39114 Magdeburg
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beabsichtigt die Anschaffung einer einachsigen universellen Zug-Druck-Prüfmaschine im Lastbereich von 0 bis 150 kN, welche für den Einsatz an metallischen Werkstoffen, Kunststoffen, Faserverbunden und
Sandwichwerkstoffen, wie sie in unseren Industrielaboren sowie in der studentischen Ausbildung zum Einsatz kommen.
Zug- und Biege- und Druckversuch sind Standardprüfverfahren der Werkstofftechnik und wesentlicher Bestandteil der Ingenieursausbildung in Anlehnung an die nachfolgend aufgeführten Normen, deren Anwendung die Prüfmaschine
gewährleisten muss:
• ISO 6892-1 Metall-Zugversuch incl. E-Modul
• ISO 10113 Bestimmung der Anisotropie von Metallen
• DIN 50106 Biegeversuch an Metallen
• ISO 10275 Bestimmung des Verfestigungsexponenten (Fließkurve)
• ISO 527 Zugversuch an Kunststoffen incl. E-Modul
• ISO 37 Zugversuch an Elastomeren
• ISO 178 Biegeversuch an Kunststoffen
• ISO 604 Druckversuch an Kunststoffen
Des Weiteren soll für eine zukunftsorientierte Forschung auch die E-Modul-Bestimmung an Metallen über den Joule- Thomson-Effekt möglich sein.
Art und Umfang der Ausschreibung:
Konstruktion, Fertigung, Montage, Lieferung, Installation, Dokumentation (inkl. Gefährdungsbeurteilung), Inbetriebnahme, Einweisung und Abnahme einer universellen Zug-Druck-Prüfmaschine inklusive der notwendigen Hard- und Software zur Bedienung, Steuerung und Auswertung
Besichtigungstermin:
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten ist erwünscht und unter vorheriger Terminabstimmung bis zum 14.11.2022 möglich. Für Terminabstimmungen nutzen Sie die Emailadresse [gelöscht]. Anfahrtskosten werden nicht erstattet.
Vorabnahme:
Eine Erstabnahme der Prüfmaschine durch den Auftraggeber muss beim Hersteller vor Ort ermöglicht werden.
Anliefer- und Aufstellbedingungen:
Die Anlieferung kann mit einem kurzen LKW bis in die Halle erfolgen. Zum Abladen kann der Hallenkran mit einer maximalen Nutzlast bis 10 t von befähigtem Personal genutzt werden. Ein maximales Türdurchgangsmaß von 170 cm Breite und 210 cm
Höhe ist für den weiteren Transport nach dem Abladen zu berücksichtigen. Die ohne Umbauten nutzbare Höhe des Raumes für die Aufstellung des Gerätes beträgt 320 cm. Bei der Aufstellung der Maschine ist eine maximale Flächenlast/Tragfähigkeit des
Fußbodens von 20 kN/m² zu beachten.
Lieferfrist: 14 Wochen nach Zuschlagserteilung
Kalibrierung:
Die Kalibrierung aller Kraft-, Längen- und Verformungsmesssysteme soll am Aufstellungsort zur Schaffung der Voraussetzungen für normgerechtes Prüfen durchgeführt werden. Die Kalibrierung der Kraftmesseinrichtungen und mechanischen Längenmesseinrichtungen soll nach DIN ISO 7500 und die
Kalibrierung des optischen Extensometers nach DIN ISO 9513 erfolgen.
Schulung:
Eine Einweisung/Schulung des Bedienpersonals erfolgt zeitnah nach Aufstellung, Inbetriebnahme und Übergabe der Maschine.
Ein zweiter Schulungstermin soll nach Einarbeitung der Bediener nach etwa 6 Monaten erfolgen.
Gewährleistung:
min. 24 Monate nach Lieferdatum auf alle Anlagenkomponenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur
Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) - Eigenerklärung Russland (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
b) Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten)
c) Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
d) Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.
e) Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 €
- für Sach- und Vermögensschäden, einschl. Umweltschäden: 5.000.000,00 €
oder
eine Erklärung des Versicherers (im Original), dass im Falle der Zuschlagserteilung die o. a. Deckungssummen zur Verfügung stehen & der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst wird (die elektronische Abgabe ist zulässig).
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare bereits ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, öffentlicher oder privater Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragswert, Telefonnummer (bitte im vorliegenden Formblatt eintragen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass im Vergabeverfahren ausschließlich unsere Vergabe- und Vertragsbedingungen gelten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/