2.Nord-Süd-Verbindung, Bauabschnitt 5, Fäll- und Rodungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-404-01-01-0665
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
2.Nord-Süd-Verbindung, Bauabschnitt 5, Fäll- und Rodungsarbeiten
Die ausgeschriebene Bauleistung beinhaltet Fäll- und Rodungsarbeiten für Kanalbauarbeiten
Die ausgeschriebene Bauleistung beinhaltet Fäll- und Rodungsarbeiten im Bauabschnitt 5 der 2. Nord-Süd-Verbindung in Magdeburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
-Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123
und §124 GWB vorliegen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum
Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel (technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Zusatz:
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum
Landesvergabegesetz LSA
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H.
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Der Bieter hat einen Zahlungsplan zu entwerfen.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]