Payment Acquirer Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-404-01-01-0667
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Payment Acquirer
Payment-Acquirer
AE / EBI Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Payment-Acquirer-Leistung für eine Vertragslaufzeit von 5+3 Jahren auf Basis der folgenden Eckdaten:
- 201 Automaten mit bereits ausgestattetem Terminal für kontaktbehaftete und kontaktlose Bezahlung
- Möglichkeit der Bezahlung über Girocard und Kreditkarte
- Angabe zur nachträglichen Einfügung von Apple und Google Pay
- Verkaufsvolumen: ca. 2 Mio. €/ Jahr
- Durchschnittspreis je Transaktion: 3,50 €
- Anzahl Transaktionen: ca. 570.000/ Jahr
- Der Terminalanbieter ist CCV, OPP-C60
- Das Terminal sowie der mobile Automat sind Eigentum der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG. Die Kosten für die Einrichtung des Terminals trägt der Auftragnehmer
Vertragslaufzeit 5+3 Jahre. Vertrag zum Ende des 5. Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Bei einer Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr mit gleicher Kündigungsfrist. Der Vertrag endet nach maximal 8 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Formblätter zum Landesvergabegesetz sind auszufüllen und unterzeichnet einzureichen, Anlage 5 dient lediglich der Information. Es müssen alle 6 Formblätter in Ihrem Angebot enthalten sein. Folgende Unterlagen müssen ebenfalls im Angebot enthalten sein: -Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate -Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung -Unterzeichnete Formblätter Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch für eventuelle Subunternehmer (in der Anlage enthalten)
Die Formblätter zum Landesvergabegesetz sind auszufüllen und unterzeichnet einzureichen, Anlage 5 dient lediglich der Information. Es müssen alle 6 Formblätter in Ihrem Angebot enthalten sein.
Folgende Unterlagen müssen ebenfalls im Angebot enthalten sein:
-Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-Unterzeichnete Formblätter Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch für eventuelle Subunternehmer (in der Anlage enthalten)
-
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]