Ausschreibung Rahmenvereinbarung Softwarelizenzen für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) Referenznummer der Bekanntmachung: 172-1/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.investieren-in-sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvereinbarung Softwarelizenzen für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG)
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Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. DIHK AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
- gültiger Nachweis über die Zahlung der Beiträge der Berufsgenossenschaft
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Unternehmensbeschreibung
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
abzugeben.
-Für Nachunternehmen ist die Bewerbererklärung sowie der Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,vorzulegen.
- Vorlage einer Referenzliste über mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Lieferleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Auftraggebers, des Ansprechpartners und der Telefonnummer
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Alle Erklärungen sind vorzulegen von allen Bietern, Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem e-Vergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 11.11.2022 gegenüber der Vergabestelle in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt.
3.
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).