Textile Vollversorgung (Miet-/Leasingwäsche) Referenznummer der Bekanntmachung: SAB 304/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/sab
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft, Stadtreinigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Textile Vollversorgung (Miet-/Leasingwäsche)

Referenznummer der Bekanntmachung: SAB 304/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrag über die Erbringung der textilen Vollversorgung (Miet- und

Leasingwäsche), sowie die logistische Vollversorgung in den einzelnen Bereichen

des Auftraggebers für 2 Jahre.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg (genaue Standorte siehe Leistungsbeschreibung)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertrag über die Erbringung der textilen Vollversorgung (Miet- und

Leasingwäsche), sowie die logistische Vollversorgung in den einzelnen Bereichen

des Auftraggebers für 2 Jahre. Das Leistungsverzeichnis ist in 2

Anlagen aufgeführt. Teil 1 umfasst die Preisangabe für das Leasing inkl.

Reinigung und Reparatur und der Teil 2

umfasst den reinen Waschpreis für gekaufte Abreitsschutzkleidung. Im Übrigen

wird auf die Leistungsbeschreibung

verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Es gab keine oder keine geeigneten Angebote/ Teilnahmeanträge.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Textile Vollversorgung (Miet-/Leasingwäsche)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen

Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber

zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der

Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden

Mitteilung des Auftraggebers den Antrag auf "Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens" bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160

GWB).

Der Auftraggeber wird von der Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebot

nicht berücksichtigt werden, in Textform informieren. Der Vertrag wird

frühestens 15 Tage später geschlossen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax verkürzt

sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022