Wartungs-, Reparatur- und Planungsleistungen Infrastruktur Grundwassersanierung ÖGP Buna Referenznummer der Bekanntmachung: TM 05.05-WRI-2023ff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sakosta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs-, Reparatur- und Planungsleistungen Infrastruktur Grundwassersanierung ÖGP Buna
Wartung und Reparatur der für den sicheren Betrieb von zwei Grundwasserreinigungsanlagen mit insgesamt 11 - 15 Entnahmebrunnen und bis zu 3 Infiltrationsbrunnen notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen auf dem Werksstandort der Dow in Schkopau
Schkopau, DE
Monatliche, quartalsweise, jährliche und 4-jährliche Sicht- und Funktionsüberprüfungen an infrastrukturellen Einrichtungen von z. Zt. zwei Grundwasserreinigungsanlagen (2 MSR-Stationen, etwa 11 - 15 Unterstationen (Brunnen)). Reparaturleistungen und Austausch von Verschleißteilen, auf Anforderung des AG auch Planungsleistungen zur infrastrukturellen Anbindung weiterer Brunnen bzw. Grundwasserreinigungsanlagen.
Optionen auf jährliche Verlängerung des Auftrages. Option 1: 2024; Option 2: 2025; Option 3: 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungs-, Reparatur- und Planungsleistungen Infrastruktur Grundwassersanierung ÖGP Buna
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.actemium.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle a.d.S.
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]