Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: ALS-21-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.als-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 3 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung mit folgender Nummerierung der Lose:
Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Losbezeichung "Los 2" nicht mit einer Leistung besetzt, die Losnummerierung ist aus vorangegangenen Verfahren übernommen.
Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall
Osterburg, DE
Sammlung und Beförderung von Restabfall im Landkreis Stendal
zweimalige einseitige Verlängerung um jeweils ein Jahr;
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Osterburg, DE
Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Landkreis Stendal
zweimalige einseitige Verlängerung um jeweils ein Jahr;
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen
Osterburg, DE
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Landkreis Stendal
zweimalige einseitige Verlängerung um jeweils ein Jahr;
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.